CitNOW Group – Allgemeine Version (EU Juni 2025)

Zwischen den Parteien
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:

  1. der auf dem/den Bestellformular(en) als „Lieferant“ bezeichneten Person („Lieferant“).
  2. der auf dem/den Bestellformular(en) als „Kunde“ bezeichneten Person („Kunde“).

Einleitung

Der Lieferant ist Teil und arbeitet innerhalb der CitNOW Group. Die CitNOW Group ist eine Unternehmensgruppe, die verschiedene Produkte und Dienstleistungen für die Automobilindustrie anbietet. Wenn der Kunde mehrere Produkte und Dienstleistungen vom Lieferanten erwirbt, erkennt er an, dass diese Produkte und Dienstleistungen vom Lieferanten möglicherweise auf einer Wiederverkaufsbasis verkauft werden, und dass dementsprechend andere Unternehmen innerhalb der CitNOW Group für die Lieferung dieser Produkte und Dienstleistungen im Namen des Lieferanten verantwortlich sein können. Der Kunde erkennt an, dass Produkte oder Dienstleistungen von mehr als einem Unternehmen innerhalb der CitNOW Group bereitgestellt werden können. Folglich können Rechnungen für vom Kunden gekaufte Produkte und/oder Dienstleistungen von jedem Unternehmen innerhalb der CitNOW Group ausgestellt werden, welches letztendlich für die Bereitstellung des betreffenden Produkts und/oder der betreffenden Dienstleistung verantwortlich ist.

Wenn der Kunde das/die Bestellformular(e) unterschreibt, ist er an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und an die Lizenzvereinbarung gebunden, die für die von ihm erworbenen Produkte und Dienstleistungen gilt. Der Kunde sorgt dafür, dass alle Nutzer der Produkte diese Geschäftsbedingungen einhalten und stellt sicher, dass die Nutzer sich ihrer Verantwortung gemäß Klausel 6 (Datenschutz) und Klausel 10 (Garantien) bewusst sind.

Im Rahmen der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen wird der Lieferant als Datenverarbeiter für die Daten des Kunden tätig. Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien gelten die Bestimmungen der Klauseln 6 (Datenschutz) und 7 (Verbraucher- und Mitarbeiterdaten). Diese Bestimmungen sind sehr wichtig und verlangen vom Kunden, dass er die zur Erfüllung dieser Klauseln notwendigen Verfahren einführt. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen sorgfältig durch. Insbesondere muss der Kunde sicherstellen und dafür sorgen, dass alle Nutzer vor der Übermittlung personenbezogener Daten von Verbrauchern an den Lieferanten über die Produkte sicherstellen, dass entweder:

  1. von allen Verbrauchern die Zustimmung eingeholt wurde, dass ihre Verbraucherdaten in das/die Produkt(e) hochgeladen oder anderweitig an den Lieferanten übermittelt werden; oder
  2. dass der Kunde eindeutig eine oder mehrere andere rechtmäßige Grundlage(n) (wie in den Datenschutzgesetzen dargelegt) ermittelt hat, die ein Hochladen der Verbraucherdaten in das/die Produkt(e) oder eine anderweitige Übermittlung an den Lieferanten zulässig machen.

Begriffsbestimmungen

Begriffe, die in der Lizenzvereinbarung und/oder dem/den Bestellformular(en) definiert sind, haben, sofern hierin nicht anders definiert, in diesen Geschäftsbedingungen dieselbe Bedeutung.

  • Zusätzliche Funktionen: zusätzliche Funktionen und/oder Dienstleistungen, die der Kunde anfordern kann und die der Lieferant in Verbindung mit einem Produkt von Zeit zu Zeit nach schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung liefern kann, insbesondere Schulungstage vor Ort, Datenimporte, -exporte oder -bereinigungen, individualisierte Entwicklungen, kostenpflichtige Funktionen und Webinare.
  • Vereinbarung: die zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschlossene Vereinbarung, welche das/die Bestellformular(e), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Lizenzvereinbarung(en) umfasst.
  • CitNOW Group: die Unternehmen der CitNOW Group, d. h. alle Unternehmen, die den Lieferanten kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm stehen, wobei der Begriff „Kontrolle“ die Bedeutung hat, die ihm in Abschnitt 1124 des Corporation Tax Act 2010 (Körperschaftssteuergesetz) gegeben wird. Alle Unternehmen müssen jederzeit auf der Website der CitNOW Group aufgeführt sein.
  • Verbraucher: jeder Verbraucher, der ein Kunde des Kunden ist und dessen personenbezogene Daten von einem Nutzer in die Produkte hochgeladen werden.
  • Verbraucherdaten: alle Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die sich auf einen Verbraucher beziehen und die vom Kunden, einschließlich eines Nutzers, in die Produkte hochgeladen oder an den Lieferanten übermittelt werden.
  • Inhalt: die von Ihnen erstellten und über das Produkt hochgeladenen Videos, Bilder, Audios, Grafiken, Texte, Nachrichten und sonstigen Informationen;
  • Für die Verarbeitung Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, betroffene Person, personenbezogene Daten, Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, Verarbeitung und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen; wie in den Datenschutzgesetzen definiert.
  • Kunde: der Kunde, der als solcher in dem/den Bestellformular(en) genannt wird, wobei es sich um einen OEM, eine nationale Vertriebsgesellschaft, eine Händlergruppe oder einen Einzelhändler handeln kann.
  • Daten: alle Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die in die Produkte hochgeladen oder vom Kunden an den Lieferanten übermittelt werden, einschließlich aller Verbraucher- und/oder Mitarbeiterdaten.
  • Datenschutzgesetze: Der Begriff bezeichnet: (a) bei Anwendbarkeit des Datenschutzgesetzes des Vereinigten Königreichs – die Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs oder eines Teils des Vereinigten Königreichs, die sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht; oder (b) bei Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung – die für den Lieferanten oder den Kunden geltende Gesetzgebung der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, die sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht.
  • Händlergruppe: ein Unternehmen, das mehrere Einzelhändler umfasst.
  • Mitarbeiterdaten: alle Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die vom Kunden, einschließlich eines Nutzers, in die Produkte hochgeladen oder an den Lieferanten übermittelt werden.
  • EU-DSGVO: die Allgemeine Datenschutzgrundverordnung ((EU) 2016/679), wie sie in der EU-Gesetzgebung in Kraft ist.
  • Gebühren: alle vom Kunden an den Lieferanten zu zahlenden Gebühren, wie in dem/den Bestellformular(en) angegeben, insbesondere die wiederkehrende Gebühr, die Einrichtungsgebühr und die Dienstleistungsgebühren, zusammen (wo zutreffend) mit den Gebühren, die für zusätzliche Funktionen, die von den Parteien von Zeit zu Zeit schriftlich vereinbart werden können, zu zahlen sind.
  • Anfängliche Mindestlaufzeit: Der Begriff bezeichnet die anfängliche Laufzeit des/der ersten Produktabonnements, das/die der Kunde vom Lieferanten erwirbt und die als Zeitraum zwischen dem Startdatum des/der Abonnements und dem Verlängerungsdatum definiert wird, wie auf dem/den Bestellformular(en) angegeben.
  • OEM: Hersteller von Originalausrüstung.
  • Bestellformular(e): das/die vom Lieferanten erstellte(n) und vom Kunden unterzeichnete(n) Bestellformular(e), in das/die diese Geschäftsbedingungen und die Lizenzvereinbarung(en) durch Verweis aufgenommen werden.
  • Produkte: die in dem/den Bestellformular(en) beschriebenen Produkte, die dem Kunden vom Lieferanten (entweder direkt oder als autorisierter Wiederverkäufer) auf Abonnementbasis bereitgestellt werden und die (gegebenenfalls) in mehreren Produktstufen erhältlich sind. Das/die vom Kunden erworbene(n) Produkt(e), einschließlich der Produktstufe, entspricht/entsprechen den Angaben auf dem/den Bestellformular(en) des Abonnements; die Bereitstellung des/der Produkte(s) schließt die Bereitstellung des technischen Supports ein;
  • Programmdokumentation: jede Dokumentation, die der Lieferant dem Kunden in Verbindung mit dem vom Kunden erworbenen Produkt zur Verfügung stellt;
  • Wiederkehrende Gebühr: die wiederkehrende Gebühr, die vom Kunden für sein(e) Produktabonnement(s) in einem bestimmten Zahlungsrhythmus zu entrichten ist, der in dem/den Bestellformular(en) angegeben ist. Die wiederkehrende Gebühr deckt die Bereitstellung des/der Produkte(s) und die Bereitstellung des technischen Supports für diese(s) Produkt(e) für die Dauer des Abonnements des Kunden ab.
  • Verlängerungsdatum: das im Bestellformular angegebene Datum, das dem Ende der anfänglichen Mindestlaufzeit entspricht. Dieses Datum und jeder darauf folgende Jahrestag markiert den Beginn der Verlängerungslaufzeit für das/die Produkt(e).
  • Verlängerungslaufzeit: bezeichnet den Zeitraum, um den sich das Produkt und die Dienstleistungen ab dem Verlängerungsdatum automatisch verlängern, wie in Klausel 5.2 näher beschrieben;
  • Einzelhändler: der/die auf dem/den Bestellformular(en) angegebene(n) Vertragshändler.
  • Dienstleistungen: die vom Lieferanten (entweder direkt oder als autorisierter Wiederverkäufer) für den Kunden erbrachten Dienstleistungen, wie in dem/den Bestellformular(en) näher beschrieben. Diese umfassen u. a. Schulungen, Datenimporte, -exporte und -bereinigungen, individualisierte Entwicklungen und/oder Webinare, jedoch keine Einrichtungsdienste;
  • Dienstleistungsgebühren: die für die Dienstleistungen zu zahlende Gebühr, wie sie in dem/den Bestellformular(en) angegeben ist oder wie sie von Zeit zu Zeit schriftlich vereinbart wird.
  • Einrichtungsdienst: (wo zutreffend) die erstmalige Einrichtung und Installation des Produkts gemäß den Angaben in dem/den Bestellformular(en);
  • Einrichtungsgebühr: die für die Einrichtung zu zahlende Gebühr;
  • Unterzeichnungsdatum: hat die in Klausel 1.1 angegebene Bedeutung;
  • Startdatum des/der Abonnements: das Datum, an dem das/die Produktabonnement(s) des Kunden beginnt/beginnen, wie im ersten zwischen dem Kunden und dem Lieferanten abgeschlossenen Bestellformular angegeben. Falls das Bestellformular keine Angaben zum Startdatum des/der Abonnements enthält, gilt als Startdatum des/der Abonnements das Datum, an dem der Kunde seine erste Rechnung für das erste Produktabonnement erhält;
  • Technischer Support: bezeichnet die Bereitstellung von technischen Supportleistungen in Bezug auf das Produkt, wobei die Bereitstellung unter dem Vorbehalt erfolgt, dass der Kunde die wiederkehrende Gebühr entrichtet;
  • Software von Drittanbietern: alle Softwareanwendungen oder Dienstleistungen von Drittanbietern, die der Lieferant dem Kunden als Teil der Produkte (einschließlich aller zusätzlichen Funktionen) und/oder Dienstleistungen (einschließlich der Einrichtungsdienste) bereitstellt oder zur Verfügung stellt, immer unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich mit den für diese Software von Drittanbietern geltenden Bedingungen einverstanden erklärt;
  • Nutzer: Mitarbeiter des Kunden an den Standorten des Kunden (einschließlich der Mitarbeiter am Hauptsitz, falls zutreffend), die auf dem/den Bestellformular(en) angegeben sind und die die Produkte nutzen dürfen;
  • Datenschutzgesetz des Vereinigten Königreichs (UK GDPR): hat die Bedeutung, die dem Begriff in Abschnitt 3(1) (in der durch Abschnitt 205(4) ergänzten Fassung) des Data Protection Act 2018 gegeben wird.
  1. Vertragsabschluss
    1. Verbindliche Vereinbarung. Der Lieferant stellt dem Kunden das/die Bestellformular(e) zur Verfügung. Mit der Unterzeichnung des ersten Bestellformulars durch den Kunden (das „Unterzeichnungsdatum“) tritt gemäß dieser Vereinbarung eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien in Kraft, und der Kunde wird zum Kauf und der Lieferant zur Lieferung der Produkte und/oder Dienstleistungen, die Gegenstand des ersten Bestellformulars sind, verpflichtet. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Bestellformular, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der/den Lizenzvereinbarung(en) gilt die folgende Rangfolge: (1) das Bestellformular; (2) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen; und (3) die Lizenzvereinbarung(en). Eine Änderung der Geschäftsbedingungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten zulässig. Falls mehr als eine Lizenzvereinbarung auf das Produkt des Kunden anwendbar ist, können beide die gleiche Priorität haben.
    2. Vertragsparteien. Die Vereinbarung wird zwischen dem Kunden und dem Lieferanten geschlossen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Händlergruppe oder einen OEM und erwirbt er die Produkte zur Nutzung durch Einzelhändler seiner Gruppe, so ist die Nutzung der Produkte durch die Einzelhändler gestattet, sofern diese die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Händlergruppe oder einen OEM, muss der Kunde (1) sicherstellen, dass alle Einzelhändler den Bedingungen der Vereinbarung zustimmen (dazu gehört auch, sicherzustellen, dass alle bei den Einzelhändlern beschäftigten Nutzer den Bedingungen zustimmen und damit einverstanden sind, an diese gebunden zu sein); (2) Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Einzelhändler die Bedingungen der Vereinbarung einhalten und (3) die Verantwortung für alle Handlungen der Einzelhändler übernehmen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Händlergruppe oder einen OEM, der die Produkte zur Nutzung durch seine Einzelhändler erwirbt, wird die in Klausel 2.5 gewährte Lizenz auf diese Einzelhändler ausgedehnt. Die Einzelhändler dürfen die Produkte so lange nutzen, wie die Vereinbarung in Kraft ist, und der Zugang der Einzelhändler zu den Produkten endet mit der Beendigung der Vereinbarung oder mit dem Inkrafttreten einer anderen Klausel der Vereinbarung, die eine Aussetzung des Zugangs zu den Produkten erlaubt.
    3. Zusätzliche Produkte und/oder Dienstleistungen. Der Kunde kann von Zeit zu Zeit weitere Produktabonnements und/oder Dienstleistungen vom Lieferanten erwerben. Zu diesem Zeitpunkt vereinbaren die Parteien schriftlich in einem Bestellformular die Einzelheiten des/der zusätzlich zu liefernden Produkte(s) und/oder Dienstleistung(en). Nach Unterzeichnung eines solchen Bestellformulars ist der Kunde vorbehaltlich der Bedingungen der Vereinbarung verpflichtet, alle im Bestellformular aufgeführten Produkte und/oder Dienstleistungen zu erwerben, und der Lieferant ist verpflichtet, diese zu liefern.
    4. Zusätzliche Funktionen. Der Kunde kann während der Laufzeit der Vereinbarung zusätzliche Funktionen bestellen, indem er den Lieferanten schriftlich benachrichtigt (eine Benachrichtigung per E-Mail ist ebenfalls zulässig). Der Lieferant wird dem Kunden bestätigen, ob er die zusätzlichen Funktionen bereitstellen kann und ihn über die damit verbundenen Gebühren informieren.
    5. Produktstufen. Bei einigen Produkten gibt es verschiedene Produktstufen. Die wiederkehrende Gebühr richtet sich nach der Stufe des Produkts, das der Kunde abonniert hat (falls zutreffend). Wenn der Kunde weitere Funktionen für das Produkt anfordert, einschließlich Integrationen, kann dies dazu führen, dass dem Kunden eine andere Produktstufe bereitgestellt werden muss. Der Lieferant wird den Kunden in diesem Fall benachrichtigen und ihn über die damit verbundene Anpassung der wiederkehrenden Gebühr informieren, die nach der Änderung gemäß Klausel 4.4 (Gebührenanpassung) in dem im Bestellformular angegebenen Abrechnungsrhythmus zur Zahlung fällig wird.
    6. Gesamte Vereinbarung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit der/den jeweiligen Lizenzvereinbarung(en) und dem/den Bestellformular(en) die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Vereinbarung ersetzt alle anderen früheren Vereinbarungen und Absprachen, sowohl schriftlich als auch mündlich, zwischen den Parteien in Bezug auf die gelieferten Produkte und Dienstleistungen (gegebenenfalls einschließlich der Einrichtungsdienste und/oder der zusätzlichen Funktionen).
  2. Verpflichtungen des Lieferanten
    1. Als Gegenleistung für die Zahlung der Gebühren durch den Kunden stellt der Lieferant dem Kunden (je nach Fall) den Einrichtungsdienst, die Dienstleistungen und/oder die Produkte (einschließlich aller zusätzlichen Funktionen) gemäß den Bedingungen der Vereinbarung zur Verfügung. 
    2. Die Produkte und/oder Dienstleistungen (ggf. einschließlich der Einrichtungsdienste und aller zusätzlicher Funktionen) werden in professioneller und sorgfältiger Weise und mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt in Übereinstimmung mit der allgemein anerkannten Branchenpraxis bereitgestellt.
    3. Der Lieferant bemüht sich in angemessener Weise, die im Bestellformular angegebenen Fristen für die Bereitstellung der Produkte und/oder Dienstleistungen (einschließlich des Startdatums des/der Abonnements und gegebenenfalls der Einrichtungsdienste) einzuhalten, gibt jedoch keine Garantie für die Einhaltung dieser Fristen.
    4. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Umfang der Produkte zu ändern, wenn dies erforderlich ist, um geltende Gesetze oder behördliche Anforderungen zu erfüllen.
    5. Stets unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die wiederkehrenden Gebühren bezahlt, gewährt der Lieferant dem Kunden hiermit eine nicht-exklusive, begrenzte, widerrufliche Lizenz zur Nutzung des/der Produkte(s) für die Dauer des jeweiligen Produktabonnements. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Bedingungen der Vereinbarung einhält, einschließlich der in Klausel 10.3 unten genannten Lizenzbedingungen für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden.
    6. Vorbehaltlich der Zahlung der Einrichtungsgebühren erbringt der Lieferant die Einrichtungsdienste in Bezug auf die Produkte. Die Einrichtungsdienste werden zu einem von den Parteien einvernehmlich festgelegten Termin und Zeitpunkt erbracht.
    7. Vorbehaltlich der Zahlung der für die Dienstleistungen anfallenden Gebühren erbringt der Lieferant die Dienstleistungen in Bezug auf die Produkte. Die Dienstleistungen werden zu einem von den Parteien einvernehmlich festgelegten Termin und Zeitpunkt erbracht. Bei einigen Produkten erfolgt die Bereitstellung möglicherweise gemäß den Bedingungen eines Projektplans (wie in den entsprechenden Lizenzvereinbarungen angegeben).
  3. Verpflichtungen des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet:
      1. mit dem Lieferanten zusammenzuarbeiten und ihm die Informationen zur Verfügung zu stellen, die dieser vernünftigerweise benötigt, um die Produkte, Dienstleistungen und (gegebenenfalls) die Einrichtungsdienste und zusätzlichen Funktionen bereitzustellen; und
      2. alle geltenden Gesetze einzuhalten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutzgesetze);
      3. alle anfallenden Gebühren gemäß Klausel 4 zu zahlen;
      4. in dem Umfang, in dem der Lieferant dem Kunden Software von Drittanbietern als Teil der Produkte und/oder Dienstleistungen zur Verfügung stellt, die für diese Software von Drittanbietern geltenden Lizenzbedingungen einzuhalten, einschließlich optionaler APIs (wie in Klausel 3.4 näher erläutert); und
      5. sicherzustellen, dass die dem Kunden und seinen Nutzern für den Zugang zu den Produkten und/oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Anmeldedaten nicht an Dritte weitergegeben werden, die nicht berechtigt sind, die Produkte/Dienstleistungen im Rahmen des Kundenabonnements zu nutzen, sowie den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er der Meinung ist, dass solche Anmeldedaten kompromittiert oder unter Verletzung dieser Klausel weitergegeben worden sind.
    2. Wenn der Kunde verlangt, dass der Lieferant eine Verbindung zu oder ein Zusammenwirken mit von einem Dritten zur Verfügung gestellter Software (ausgenommen Software von Drittanbietern) herstellt, ist der Kunde, um jeden Zweifel auszuschließen, allein dafür verantwortlich, dass dem Lieferanten die Verbindung zu oder das Zusammenwirken mit dieser Software gestattet wird, und der Lieferant übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Probleme, Ausfälle oder Unterbrechungen, die durch die Benutzung, die Verbindung zu oder das Zusammenwirken mit dieser Software verursacht werden oder sich daraus ergeben.
    3. Wenn der Kunde einer seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt und der Lieferant deshalb nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (Kundenverzug), kann der Lieferant (ohne Einschränkung anderer ihm zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsmittel) die Bereitstellung des/der Produkte(s) und der Dienstleistungen (einschließlich ggf. zusätzlicher Funktionen und/oder der Einrichtungsdienste) aussetzen, bis der Kundenverzug behoben ist. In diesem Fall haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden weder für die Aussetzung der Bereitstellung, noch für Verluste oder Kosten, die dem Kunden dadurch entstehen, dass der Lieferant nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Wenn dem Lieferanten als direkte Folge des Kundenverzugs zusätzliche oder unerwartete Kosten oder Verluste entstehen, behält sich der Lieferant das Recht vor, diese Kosten und/oder Verluste dem Kunden unter Vorlage entsprechender Nachweise in Rechnung zu stellen.
    4. Verwendung optionaler APIs. Entscheidet sich der Kunde für die Nutzung einer optionalen Anwendungsprogrammierschnittstelle („API“), die von einem Drittanbieter über ein Produkt bereitgestellt wird, erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass er die für die Nutzung einer solchen optionalen API geltenden Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters einhalten muss. Der Lieferant haftet nicht für Probleme, Ausfälle oder Unterbrechungen, die sich aus der Nutzung einer solchen optionalen API ergeben, insbesondere zusätzliche Kosten, Verletzungen der Datensicherheit oder Dienstunterbrechungen, die durch die Nutzung der optionalen API verursacht werden oder damit zusammenhängen. Zur Klarstellung: Der Lieferant ist nicht Teil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter.
  4. Zahlung der Gebühren
    1. Zahlungsbedingungen. Die Gebühren sind zusammen mit allen anfallenden Steuern gemäß den in dem/den Bestellformular(en) angegebenen Zahlungsbedingungen zu entrichten.
    2. Rechnungsstellung. Die erste Rechnung wird im Einklang mit den Zahlungsbedingungen im Bestellformular gestellt und enthält die Gebühren, die zu Beginn der anfänglichen Mindestlaufzeit zu zahlen sind. Wenn der Kunde zusätzliche Produkte und/oder Dienstleistungen vom Lieferanten erwirbt, kann der Lieferant ein neues Bestellformular erstellen, das alle vom Kunden abonnierten Produkte und/oder Dienstleistungen umfasst. Ein solches zusätzliches Produkt kann auf dem neuen Bestellformular eine kürzere anfängliche Laufzeit haben, damit alle Produkte, einschließlich der neuen Produkte, gemeinsam auslaufen. Die Rechnungen während der anfänglichen Mindestlaufzeit und der Verlängerungslaufzeit werden in Übereinstimmung mit dem im Bestellschein beschriebenen Zahlungsrhythmus erstellt.
    3. Nichtzahlung. Der Lieferant kann den Zugang des Kunden zu den Produkten und/oder Dienstleistungen ohne Vorankündigung aussetzen, wenn die Gebühren nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt werden. Der Lieferant kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Kunde eine fällige Vergütung trotz angemessener Nachfrist nicht gezahlt hat oder wenn er bei wiederkehrenden Zahlungen mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung seit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen in Verzug ist.
    4. Gebührenanpassung. Die vom Kunden an den Lieferanten zu zahlenden Gebühren werden in Abschnitt 4 des Bestellformulars festgelegt. Dort sind die für jedes Jahr der anfänglichen Mindestlaufzeit geltenden Gebühren angegeben. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Gebühren zu erhöhen, vorausgesetzt, er teilt dies dem Kunden mindestens neunzig (90) Tage vor dem Verlängerungsdatum schriftlich mit. Solche Gebührenerhöhungen dürfen sieben Prozent (7 %) der aktuellen Gebühren nicht überschreiten.
  5. Laufzeit und Kündigung
    1. Anfängliche Mindestlaufzeit. Sofern die Vereinbarung nicht gemäß den Klauseln 5.3, 5.4 oder 5.5 gekündigt wird, bleibt sie vom Unterzeichnungsdatum bis zum Verlängerungsdatum in vollem Umfang in Kraft und gilt auch für alle nachfolgenden Verlängerungslaufzeiten. Alle Produktabonnements werden so aufeinander abgestimmt, dass alle Produktabonnements zum gleichen Zeitpunkt verlängert werden (wie in Klausel 5.2 beschrieben).
    2. Automatische Verlängerung. Sofern die Vereinbarung nicht gemäß den Klauseln 5.3, 5.4 oder 5.5 gekündigt wird, verlängern sich alle vom Kunden erworbenen Produktabonnements am Verlängerungsdatum automatisch um eine weitere Laufzeit, die der anfänglichen Mindestlaufzeit entspricht („Verlängerungslaufzeit“).
    3. Ordentliche Kündigung. Der Kunde kann einzelne oder alle seine Produktabonnements vor Ablauf der anfänglichen Mindestlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungslaufzeit mit einer Frist von mindestens neunzig (90) Tagen vor Ablauf der anfänglichen Mindestlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungslaufzeit kündigen. Eine solche Kündigung sollte schriftlich erfolgen und an customer@citnowgroup.com geschickt werden.
    4. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei:
      1. einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begeht und, falls dieser Verstoß behebbar ist, diesen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt; oder
      2. zahlungsunfähig wird, in Konkurs geht, einen freiwilligen Vergleich mit ihren Gläubigern abschließt oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht.
    5. Übernahmen und Veräußerungen. Der Lieferant erkennt an, dass es von Zeit zu Zeit zu Übernahmen und/oder Veräußerungen innerhalb von Händlergruppen oder nationalen Vertriebsgesellschaften kommen kann. Im Falle einer Veräußerung muss der Kunde den Lieferanten mindestens neunzig (90) Tage im Voraus schriftlich über customer@citnowgroup.com über die Veräußerung informieren. Darüber hinaus haftet der Kunde für die verbleibenden Gebühren der anfänglichen Mindestlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit des betroffenen Standorts, es sei denn;
      1. der Kunde überträgt das Abonnement auf einen anderen, von ihm kontrollierten Standort; oder
      2. das Unternehmen, das den Standort übernimmt, erklärt sich bereit, das betreffende Abonnement zu übernehmen.
    6. Laufzeit von Abonnements für Händlergruppen und OEMs. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Händlergruppe oder einen OEM, der im Namen der Einzelhändler seiner Gruppe Produktabonnements bestellt, gilt die anfängliche Mindestlaufzeit für diese Produktabonnements. Bei allen nachfolgenden Abonnements, die der Kunde im Namen der Einzelhändler seiner Gruppe abschließt, beginnt eine neue anfängliche Mindestlaufzeit für alle Produkte, die im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden bereitgestellt werden. Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dass durch das Hinzufügen eines neuen Produkts zum Kundenabonnement eine neue anfängliche Mindestlaufzeit eingeführt wird, wobei alle Produkte zum selben Datum verlängert werden oder gemeinsam enden.
    7. Folgen einer Kündigung. Bei Kündigung der Vereinbarung:
      1. stellt der Kunde unverzüglich jede Nutzung der Produkte, der Programmdokumentation und/oder der Dienstleistungen ein (und sorgt dafür, dass alle Einzelhändler (sofern zutreffend) und Nutzer dasselbe tun);
      2. stellt der Lieferant die Verarbeitung aller in den Daten enthaltenen personenbezogenen Daten ein.
    8. Entstandene Rechte. Die Kündigung der Vereinbarung gemäß dieser Klausel 5 lässt alle anderen Rechte oder Rechtsmittel, die einer Partei nach dieser Vereinbarung oder nach dem Gesetz zustehen, unberührt und berührt weder die entstandenen Rechte oder Verpflichtungen einer der Parteien noch die Fortgeltung von Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ausdrücklich oder implizit bei oder nach einer solchen Kündigung in Kraft bleiben sollen.
    9. Wiederaufnahme. Beantragt der Kunde innerhalb von 60 Tagen nach Kündigung der Vereinbarung die Wiederaufnahme seines Abonnements für die Nutzung des/der Produkte(s), kann der Lieferant das ursprüngliche Abonnement des Kunden für das/die Produkt(e) wieder aufnehmen. Erfolgt der Antrag des Kunden mehr als 60 Tage nach der Kündigung oder Beendigung, so gilt dies für den Lieferanten als eine neue Anfrage auf ein Abonnement für die Nutzung der Produkte. Nach Ablauf der 60-Tage-Frist kann der Lieferant keine Datenexporte mehr anbieten.
    10. Absage von Schulungen. Wie in den Definitionen („Zusätzliche Funktionen“) beschrieben, ermöglicht der Lieferant auf Anfrage des Kunden Schulungstage vor Ort für das/die Produkt(e) und vereinbart mit dem Kunden Termine für diese Schulungen. Der Lieferant stellt entsprechend qualifiziertes und geschultes Personal für die Durchführung dieser Schulungen zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass im Falle einer Absage innerhalb von 72 Stunden vor dem/den vereinbarten Schulungstermin(en) die Gebühren für die Schulung trotzdem in Rechnung gestellt werden und zu zahlen sind. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Schulungstermin zu verschieben.
  6. Datenschutz
    1. Der Lieferant verarbeitet Daten im Auftrag des Kunden. Umfang, Dauer, Kategorien und Zweck der vom Lieferanten gemäß dieser Vereinbarung verarbeiteten personenbezogenen Daten sind in Anhang A der Lizenzvereinbarung(en) aufgeführt.
    2. Der Kunde ist Eigentümer aller Rechte, Ansprüche und Titel an den Daten und trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Verlässigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Qualität dieser Daten. Der Lieferant erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde im Hinblick auf alle personenbezogenen Daten, die in den Daten enthalten sind, der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist. Wenn der Kunde ein OEM oder eine Händlergruppe ist, wird vereinbart, dass die Daten entweder durch den OEM bzw. die Händlergruppe oder die Einzelhändler in der Gruppe des Kunden an den Lieferanten weitergegeben werden können. In diesem Fall ist sich der Lieferant im Klaren und erkennt an, dass der Einzelhändler und ein OEM / eine Händlergruppe im Hinblick auf die personenbezogenen Daten, die dem Lieferanten offengelegt werden, vorbehaltlich der Bedingungen einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen Einzelhändler und dem OEM / der Händlergruppe gemeinsam die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind.
    3. Die Anweisungen des Kunden in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die in den Daten enthalten sind, sind in Anhang A der Lizenzvereinbarungen aufgeführt. Der Kunde ist berechtigt, die betreffenden Anweisungen schriftlich oder in einem maschinenlesbaren Format (in Textform*) zu aktualisieren, zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, indem er den vom Lieferanten benannten Ansprechpartner für Datenschutzfragen benachrichtigt. Der Kunde hat jede mündlich erteilte Anweisung unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
    4. Beide Parteien werden alle Anforderungen geltender Datenschutzvorschriften einhalten. Diese Klausel 6 gilt zusätzlich zu den Verpflichtungen oder Rechten einer Partei, die sich aus diesen Datenschutzgesetzen ergeben, und schmälert, entfernt oder ersetzt diese nicht.
    5. Vorbehaltlich von Klausel 6.7.2 können personenbezogene Daten, die in den Daten enthalten sind, außerhalb des Vereinigten Königreichs und des EWR oder des Landes, in dem der Kunde ansässig ist, übertragen oder gespeichert werden, um die Produkte und/oder Dienstleistungen (falls zutreffend, einschließlich zusätzlicher Funktionen) gemäß der Vereinbarung bereitzustellen.
    6. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Klausel 6.4 stellt der Kunde sicher, dass er über alle erforderlichen angemessenen Rechtsgrundlagen und Informationen verfügt, um die rechtmäßige Übermittlung der personenbezogenen Daten an den Lieferanten für die Dauer und die Zwecke der Vereinbarung zu ermöglichen.
    7. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Klausel 6.4 ist der Lieferant in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die er bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung verarbeitet, verpflichtet:
      1. diese personenbezogenen Daten nur auf Grundlage der dokumentierten schriftlichen Anweisungen des Kunden zu verarbeiten, es sei denn, der Lieferant ist nach den Gesetzen eines Mitglieds der Europäischen Union und/oder nach innerstaatlichem Recht des Vereinigten Königreichs zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten verpflichtet (geltendes Recht). Wenn der Lieferant nach geltendem Recht verpflichtet ist, solche personenbezogenen Daten zu verarbeiten, wird er dem Kunden vor dieser Verarbeitung informieren, es sei denn, geltendes Recht verbietet ihm dies;
      2. keine personenbezogenen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und des Vereinigten Königreichs zu übertragen, es sei denn, die folgenden Bedingungen sind erfüllt:
        1. der Lieferant hat angemessene Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf die Übertragung getroffen;
        2. die betroffene Person verfügt über durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe;
        3. der Lieferant kommt seinen Verpflichtungen gemäß der Datenschutzvorschriften nach, indem er ein angemessenes Schutzniveau für alle personenbezogenen Daten, die übertragen werden, gewährleistet; und
        4. der Lieferant erfüllt bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden die vorab bekanntgegebenen Anweisungen des Kunden, die in jedem Fall angemessen sein müssen;
      3. den Kunden auf dessen Kosten (der Lieferant trägt die Kosten, wenn der Kunde nachweisen kann, dass die Anfrage eine direkte Folge einer Schlechtleistung des Lieferanten ist) bei der Beantwortung von Anfragen einer betroffenen Person zu unterstützen, um den Kunden in die Lage zu versetzen, seine Verpflichtungen gemäß den Datenschutzvorschriften im Hinblick auf Sicherheitsfragen, Meldungen von Datenschutzverletzungen, Folgenabschätzungen und Konsultationen mit Aufsichts- oder Regulierungsbehörden zu erfüllen;
      4. den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfährt, die die personenbezogenen Daten des Kunden betrifft;
      5. auf schriftliches Verlangen des Kunden und bei Beendigung der Vereinbarung die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß Klausel 6.11 zu löschen oder zurückzugeben, es sei denn, er ist nach geltendem Recht verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu speichern; und
      6. Aufzeichnungen und Informationen aufzubewahren, um die Einhaltung dieser Klausel 6 und Klausel 7 durch ihn zu belegen. Der Lieferant gestattet dem Kunden und seinen bevollmächtigten Vertretern, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu kontrollieren und zu überprüfen, stets jedoch vorausgesetzt, dass eine solche Überprüfung und/oder Kontrolle nach angemessener Vorankündigung zu einem für beide Seiten günstigen Zeitpunkt durchgeführt wird. Alle Informationen, die im Rahmen der Überprüfung / Kontrolle offengelegt werden, sind gemäß Klausel 9 als vertrauliche Informationen zu behandeln. Überprüfungen und Kontrollen werden nicht öfter als einmal pro Jahr durchgeführt, es sei denn, der Kunde ist billigerweise der Ansicht, dass der Lieferant gegen Datenschutzvorschriften verstoßen hat; und
      7. dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, wenn Anweisungen des Kunden nach Ansicht des Lieferanten gegen Datenschutzgesetze verstoßen. In solchen Fällen ist der Lieferant berechtigt, die Ausführung der Anweisung auszusetzen, bis der Kunde bestätigt hat, dass die Anweisung den Datenschutzgesetzen entspricht oder er diese so abgeändert hat, dass sie den Datenschutzgesetzen entspricht.
    8. Jede Partei stellt sicher, dass sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz gegen die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten und gegen den zufälligen Verlust oder die zufällige Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten trifft, die unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Kosten für die Durchführung dieser Maßnahmen im Hinblick auf den Schaden angemessen sind, der durch die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung oder den zufälligen Verlust, die zufällige Zerstörung oder Beschädigung entstehen könnte.
    9. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Lieferant im Rahmen der Vereinbarung Unterauftragsverarbeiter für personenbezogene Daten einsetzt. Eine Liste der vom Lieferanten eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist auf der Website des jeweiligen Unternehmens verfügbar. Der Lieferant bestätigt, dass er (entweder direkt oder über ein Mitglied der CitNOW Group) eine schriftliche Vereinbarung mit den Unterauftragsverarbeitern abgeschlossen hat, die im Wesentlichen ähnliche Bedingungen enthält wie diejenigen, die in dieser Klausel 6 aufgeführt sind. Der Lieferant haftet in vollem Umfang für alle Handlungen oder Unterlassungen von Unterauftragsverarbeitern, die vom Lieferanten oder in seinem Namen gemäß dieser Klausel 6 beauftragt wurden. Wenn der Lieferant Unterauftragsverarbeiter einsetzt, die ihren Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs und des EWR haben, d. h. in einem Gebiet, in dem kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, muss er die Anforderungen von Klausel 6.7.2 erfüllen, bevor personenbezogene Daten an einen solchen Unterauftragsverarbeiter übermittelt werden. Eine Liste aller Unterauftragsverarbeiter, für die diese Klausel gilt, ist jederzeit auf der Website des Lieferanten verfügbar. Der Lieferant kann zur gegebenen Zeit neue Unterauftragsverarbeiter ernennen, und dem Kunden wird empfohlen, unter dem oben genannten Link die Liste der derzeit vom Lieferanten eingesetzten Unterauftragsverarbeiter regelmäßig zu überprüfen.
    10. Ansprüche Dritter. Der Kunde wird den Lieferanten auf eigene Kosten von und gegen alle(n) Kosten, Ansprüche(n), Schäden oder Ausgaben freistellen und verteidigen, die dem Lieferanten und/oder anderen Mitgliedern der CitNOW Group entstehen oder für die der Lieferant und/oder andere Mitglieder des CitNOW Group haftbar gemacht werden können, weil der Kunde, die Nutzer, die Einzelhändler (falls zutreffend) und/oder die Mitarbeiter, Unterauftragnehmer oder Vertreter des Kunden ihren Verpflichtungen aus den Klauseln 6 und/oder 7 und/oder den Datenschutzgesetzen nicht nachgekommen sind.
    11. Aufbewahrung bei Beendigung / Kündigung. Sollte diese Vereinbarung aus irgendeinem Grund beendet werden, wird der Lieferant die Daten für einen Zeitraum von 60 Tagen (oder einen anderen Zeitraum, der in der jeweils geltenden Lizenzvereinbarung festgelegt ist) nach der Beendigung aufbewahren. Der Lieferant speichert die Daten für diesen Zeitraum aus folgenden Gründen:
      1. um es dem Kunden zu ermöglichen, seine Meinung zu ändern und sein Abonnement, falls zutreffend, für das Produkt mit allen Details, Präferenzen und Konfigurationen fortzusetzen; und
      2. um es dem Kunden zu ermöglichen, einen Export seiner Daten anzufordern.
    12. Datenaustausch innerhalb der CitNOW Group. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant die personenbezogenen Daten des Kunden zu folgenden Zwecken an andere Unternehmen innerhalb der CitNOW Group weitergeben darf: (i) um dem Kunden seine Produkte und/oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen; (ii) seine Produkte und/oder Dienstleistungen zu verbessern; und (iii) die Entwicklung neuer Produkte, Funktionen und/oder Dienstleistungen zu ermöglichen. Der Lieferant bestätigt, dass zwischen ihm und den anderen Mitgliedern der CitNOW Group angemessene Schutzmaßnahmen getroffen wurden, um die Sicherheit dieser personenbezogenen Daten so zu schützen, wie es die Datenschutzgesetze verlangen. Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten, die Standardvertragsklauseln (sofern zutreffend) enthalten und/oder sicherstellen, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der CitNOW Group andere rechtskonforme Übermittlungsmechanismen vorhanden sind. Der Lieferant bleibt für den Schutz von personenbezogenen Daten, die innerhalb der CitNOW Group weitergegeben werden, verantwortlich und stellt sicher, dass diese personenbezogenen Daten nur so verarbeitet werden, wie es für die oben genannten Zwecke erforderlich ist.
  7. Verbraucher- und Mitarbeiterdaten
    1. Die Parteien erkennen an und sind sich darüber einig, dass es in Anbetracht der Tatsache, dass der Lieferant die Verbraucherdaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, in der Verantwortung des Kunden liegt, die rechtmäßige Grundlage für die Erfassung und Weitergabe der Verbraucherdaten an den Lieferanten zu ermitteln und aufzuzeichnen. Der Lieferant hat keine Kontrolle über die Daten, die von den Kunden und ihren Nutzern in das/die Produkt(e) eingegeben werden. Dementsprechend muss der Kunde sicherstellen und dafür sorgen, dass alle Nutzer gewährleisten, dass entweder
      1. von allen Verbrauchern die Zustimmung eingeholt wurde, dass ihre Verbraucherdaten in das/die Produkt(e) hochgeladen oder anderweitig an den Lieferanten übermittelt werden; oder
      2. wenn diese Zustimmung nicht eingeholt wurde, dass der Kunde eindeutig eine oder mehrere andere rechtmäßige Grundlage(n) (wie in den Datenschutzgesetzen dargelegt) ermittelt hat, die ein Hochladen der Verbraucherdaten in das/die Produkt(e) oder eine anderweitige Übermittlung an den Lieferanten zulässig machen.
    2. Der Kunde hat diese Rechtsgrundlage schriftlich festzuhalten und dem Lieferanten auf Verlangen einen Nachweis über die Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu erbringen.
    3. Unabhängig davon, ob es sich um einen OEM, eine Händlergruppe oder einen Einzelhändler handelt, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Einhaltung der Klauseln 7.1 und 7.2 sicherzustellen. Der Lieferant übernimmt keine Verantwortung oder Haftung gegenüber dem Kunden und/oder einem Verbraucher, wenn der Kunde es versäumt, die erforderlichen Vollmachten und Genehmigungen zur Weitergabe von Verbraucherdaten an den Lieferanten einzuholen. Wenn ein Händlerkonzern oder ein OEM diese Vereinbarung abgeschlossen hat, um Abonnements für die Nutzung der Produkte im Namen seiner Einzelhändler zu erwerben, liegt es in der Verantwortung des Händlerkonzerns/OEMs, dafür zu sorgen, dass jeder Einzelhändler in seiner Gruppe die erforderlichen Vollmachten und Genehmigungen eingeholt hat, bevor Verbraucherdaten in das Produkt hochgeladen oder anderweitig an den Lieferanten übermittelt werden.
    4. Der Kunde stellt den Lieferanten von sämtlichen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Schäden oder Ausgaben frei, die dem Lieferanten und/oder anderen Mitgliedern der CitNOW Group aufgrund der Weitergabe von Verbraucherdaten durch den Kunden entstehen, ohne dass im Vorfeld die dafür erforderlichen Vollmachten und Genehmigungen eingeholt wurden.
    5. Außer in den Fällen, in denen die Datenschutzgesetze dies vorsehen, darf der Lieferant die Verbraucherdaten nur zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung und/oder gemäß den schriftlichen Anweisungen des Kunden verwenden oder verwenden lassen.
    6. Der Lieferant bestätigt, dass es allen an der Verarbeitung der Verbraucherdaten beteiligten Mitarbeitern untersagt ist, die Verbraucherdaten außerhalb der in Klausel 7.5 genannten Anweisungen zu verarbeiten. Der Lieferant bestätigt, dass jede Person, die zur Verarbeitung von Verbraucherdaten berechtigt ist, vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet ist oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegt.
    7. Wenn eine der Parteien Kenntnis von einer unbefugten oder unrechtmäßigen Verarbeitung der Verbraucherdaten erhält, wenn Verbraucherdaten verloren gehen oder vernichtet werden, oder wenn eine der Parteien von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfährt, die sich auf die Verbraucherdaten auswirkt, oder einen entsprechenden Verdacht hegt, so muss sie die andere Partei unverzüglich benachrichtigen und uneingeschränkt mit dieser zusammenarbeiten, um so schnell wie möglich erforderliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
    8. Wenn der Kunde (als der für die Verarbeitung Verantwortlicher) Mitarbeiterdaten in das Produkt hochlädt, kann der Lieferant auf diese Daten zugreifen und handelt nur in diesem Fall als Mitverantwortlicher für die Verarbeitung der Mitarbeiterdaten. Sowohl der Kunde als auch der Lieferant verarbeiten die Mitarbeiterdaten in dem Umfang, der für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus der Vereinbarung erforderlich ist.
  8. Eigentumsverhältnisse und Rechte an geistigem Eigentum
    1. Die Produkte und die Programmdokumentation enthalten vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen des Lieferanten, und alle Urheberrechte, Warenzeichen und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an ihnen sind Eigentum des Lieferanten oder seiner Drittlizenzgeber und gehören nicht dem Kunden. Nichts in dieser Vereinbarung hat zur Folge, dass die vorgenannten Rechte an geistigem Eigentum auf den Kunden übertragen werden.
    2. Der Kunde darf das/die Produkt(e) und/oder die Programmdokumentation nicht auf andere Weise, als in den Bestimmungen der Vereinbarung festgelegt, oder nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Lieferanten integrieren und/oder verwenden.
    3. Wenn der Lieferant aufgrund von Rückmeldungen oder Vorschlägen des Kunden Entwicklungen oder Verbesserungen an einem der Produkte vornimmt, besitzt CitNOW oder der Lizenzgeber des betreffenden Produkts alle geistigen Eigentumsrechte an einer solchen Produktentwicklung/-verbesserung. Der Lieferant ist jedoch nicht verpflichtet, auf Rückmeldungen/Vorschläge des Kunden einzugehen, und der Kunde hat keine Eigentums-, Schutz- oder sonstigen Rechte an einer solchen Produktentwicklung oder -verbesserung.
    4. Eigentumsverhältnisse:
      1. Sofern nicht anders angegeben, ist der Lieferant Eigentümer oder Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte, die an den Produkten, der Programmdokumentation, den Abonnements und den im Zusammenhang mit den Produkten bereitgestellten Schulungsmaterialien bestehen, unabhängig davon, ob diese vor, zum oder nach dem Datum des Bestellformulars erstellt, entwickelt oder produziert wurden. Alle hier nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind dem Lieferanten vorbehalten.
      2. In dem Umfang, in dem der Kunde Material für die Produkte, Abonnements oder Schulungsunterlagen des Lieferanten zur Verfügung stellt, an denen der Kunde geistige Eigentumsrechte besitzt, gewährt der Kunde dem Lieferanten hiermit alle notwendigen nicht-exklusiven Rechte, Ansprüche und Interessen an diesen geistigen Eigentumsrechten zum Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags.
    5. Eigentum an den Inhalten. Falls es sich um ein Produkt handelt, mit dem Inhalte erstellt werden können, ist der Kunde (falls zutreffend) allein für die über die Produkte erstellten und verbreiteten Inhalte verantwortlich, sowie für die Einholung der Zustimmung oder einer anderen rechtmäßigen Grundlage von allen Personen, die in diesen Inhalten erscheinen oder deren Eigentum darin enthalten ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Lieferanten gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen und schadlos zu halten, die behaupten, dass der vom Kunden hochgeladene Inhalt gegen Vorschriften verstößt, illegal oder verleumderisch ist oder die Rechte Dritter verletzt.
    6. Empfänger. In Übereinstimmung mit Klausel 8.5 (Eigentum an den Inhalten) und in dem Fall, dass es sich um ein Produkt handelt, mit dem Inhalte erstellt werden können, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Lieferant keine Haftung gegenüber den Empfängern übernimmt, an die der Kunde Inhalte sendet, und dass der Lieferant keine Haftung für die mögliche Weiterverbreitung von Inhalten durch die Empfänger übernimmt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Lieferanten von sämtlichen Verlusten freizustellen, die durch Ansprüche von Empfängern, an die der Kunde Inhalte sendet, oder durch Ansprüche gegen CitNOW von Dritten, an die Inhalte weitergegeben werden, entstehen.
    7. Ansprüche. Für den Fall, dass der Kunde einen Anspruch Dritter gegen den Lieferanten aufgrund einer Verletzung von Eigentumsrechten oder den Rechten an geistigem Eigentum in Bezug auf das/die Produkt(e) erhält, verpflichtet sich der Kunde, den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen und er wird nicht im Namen des Lieferanten handeln. Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dass der Kunde nicht annehmen, behaupten oder anderweitig erklären darf, dass der Lieferant den Anspruch akzeptiert.
    8. Verwendung von Marken. Der Kunde stimmt zu, dass der Lieferant das Recht hat, den Namen des Kunden und das Firmenlogo für sein Portfolio zur Bewerbung seiner eigenen Geschäftstätigkeit zu verwenden, insbesondere im Internet, einschließlich der Social-Media-Präsenzen des Lieferanten. Wenn der Kunde bestimmte Nutzungsarten von dieser Freigabe ausschließen oder die Dauer einer solchen Freigabe begrenzen möchte, so kann er dies dem Lieferanten jederzeit schriftlich mitteilen.
  9. Vertraulichkeit
    1. Der Kunde ist verpflichtet:
      1. alle Informationen in Bezug auf die Produkte (insbesondere deren Objekt- und Quellcode), die Programmdokumentation, die Dienstleistungen und die zusätzlichen Funktionen vertraulich zu behandeln und den Zugang zu diesen Informationen auf diejenigen seiner Mitarbeiter zu beschränken, die an den Kundenstandorten oder in Verbindung mit diesen arbeiten und die diese Informationen kennen und nutzen müssen; und
      2. unbeschadet des Vorstehenden alle sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, die von Zeit zu Zeit erforderlich sind, um die vertraulichen Informationen und geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten an den Produkten und der Programmdokumentation zu schützen.
    2. Vertrauliche Informationen. Jede Partei erhält möglicherweise während der Laufzeit dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Technologie und/oder die Kunden der anderen Partei, die für die andere Partei wertvoll sind. Jede Partei verpflichtet sich, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten.
    3. OEMs. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Informationen, die sich auf die Nutzung der Produkte durch den Kunden beziehen, nicht als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Klausel gelten. Der Lieferant ist insbesondere berechtigt, diese Informationen an jeden OEM weiterzugeben, mit dem der Kunde zusammenarbeitet.
    4. CitNOW Group. Der Kunde versteht und stimmt zu, dass seine vertraulichen Informationen zwischen den Einheiten und Unternehmen der CitNOW Group ausgetauscht werden können. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass diese Einheiten und Unternehmen der CitNOW Group die Vertraulichkeit dieser Informationen in Übereinstimmung mit dieser Klausel wahren. Weiterhin stimmt der Kunde zu, dass Informationen, die sich auf ihn und seine Nutzung der Produkte beziehen (einschließlich aller zukünftigen Produkte, die der Kunde kauft), vom Lieferanten und/oder anderen Unternehmen der CitNOW Group anonymisiert und zusammengefasst werden können, um diese anonymisierten und zusammengefassten Daten in den Produkten und Dienstleistungen von CitNOW (sowohl gegenwärtig als auch in Zukunft) zu nutzen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine solche Nutzung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen (wo relevant) erfolgt.
  10. Garantien
    1. Der Lieferant garantiert, dass:
      1. er das Recht hat, diese Vereinbarung abzuschließen und dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Produkte zu erteilen.
      2. er alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine Tätigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung einhält.
    2. Der Kunde garantiert und stimmt zu:
      1. dass er die Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen.
      2. dass er sicherstellt, dass alle Nutzer, die die Produkte verwenden, sich ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung bewusst sind.
      3. dass er die Zustimmung des Nutzers eingeholt hat, um dem Lieferanten die personenbezogenen Daten des Nutzers zur Verfügung zu stellen, insbesondere Name, Funktion, Kontaktdaten und Arbeitsort, damit die betreffende Person als Nutzer des Produkts eingerichtet werden kann und damit der Lieferant während der Laufzeit der Vereinbarung die erforderliche Unterstützung leisten kann.
      4. dass er alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit und die Verwendung der Produkte einhält;
      5. wenn der Kunde ein von der Financial Conduct Authority beaufsichtigtes Unternehmen ist, dass er sicherstellt, dass seine Prozesse bei der Nutzung eines Produkts mit den Anforderungen der Financial Conduct Authority (oder einer Nachfolgebehörde) konform sind;
      6. dass er keinen Teil des/der Produkte(s) und/oder der Programmdokumentation an Dritte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einzelhändler oder Angestellte eines Einzelhändlers) zu irgendeinem Zweck untervergibt, weitergibt und vermietet oder diesen Personen Zugang zu oder die Nutzung des/der Produkte(s) und/oder der Programmdokumentation ermöglicht.
    3. Der Kunde garantiert, dass weder er noch die Nutzer:
      1. das/die Produkt(e) und/oder die Programmdokumentation anpassen, modifizieren oder übersetzen (kompilieren oder dekompilieren), außer in dem gesetzlich zulässigen Umfang;
      2. Kopien des/der Produkte(s) und/oder der Programmdokumentation vervielfältigen oder verbreiten;
      3. das/die Produkt(e) oder die Programmdokumentation auf andere Weise als für die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden verwenden;
      4. Urheberrechtsvermerke oder andere Eigentumshinweise auf dem/den Produkt(en) und/oder der Programmdokumentation entfernen, verdecken, ersetzen oder verändern; und/oder
      5. das/die Produkt(e) und/oder die Programmdokumentation, egal unter welchen Umständen, verkaufen, vermieten, zum Verkauf oder zur Vermietung anbieten, veräußern, verpfänden, den Besitz daran abtreten, verbreiten oder einer anderen Person gestatten, das/die Produkt(e), die Programmdokumentation oder einen Teil davon zu nutzen oder davon zu profitieren.
    4. Der Lieferant gibt keine Garantie oder Gewährleistung in Bezug auf Software von Drittanbietern (einschließlich Software von Drittanbietern, auf die durch die Verwendung des/der Produkte(s) zugegriffen wird).
    5. Der Kunde garantiert und akzeptiert, dass er allein für die Auswahl des/der Produkte(s) verantwortlich ist und sich selbst davon überzeugen muss, dass das/die Produkt(e) seinen geschäftlichen Anforderungen entspricht/entsprechen, bevor er die Vereinbarung abschließt.
    6. Der Kunde stellt den Lieferanten in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter und/oder damit verbundenen Verlusten, Kosten, Ausgaben und anderen Beträgen frei, die dem Lieferanten und/oder anderen Mitgliedern der CitNOW Group aufgrund einer Verletzung der Vereinbarung seitens des Kunden oder aufgrund seiner fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen oder der seiner Nutzer entstehen.
  11. Haftungsbeschränkung
    1. Haftung der Parteien Keine der Bedingungen dieser Vereinbarung schränkt die Haftung einer Partei im Hinblick auf folgende Dinge ein bzw. schließt diese aus:
      1. Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit;
      2. Betrug oder arglistige Täuschung; oder
      3. jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht eingeschränkt werden kann.
    2. Haftungsausschluss. Vorbehaltlich von Klausel 11.1 haftet der Lieferant nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich (unter anderem) indirekter oder Folgeschäden im Zusammenhang mit:
      1. Nutzungsausfall;
      2. entgangenen Gewinnen;
      3. Verlust von erwarteten Einsparungen;
      4. Verlust oder Beschädigung von Daten oder Inhalten;
      5. Verluste oder Schäden, die sich aus falschen oder ungenauen oder veralteten Informationen ergeben, die der Kunde von Dritten (z. B. HPI-Recherchen) erhält und auf die er durch die Nutzung des/der Produkte(s) Zugriff hat,
      6. Nutzungsverlust oder Ausfall des Produkts im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen, die von einem Dritten bereitgestellt werden, mit dem der der Lieferant laut Anweisung des Kunden in dessen Namen zusammenarbeiten soll, und/oder
      7. Nutzungsverlust oder Ausfall im Zusammenhang mit Software von Drittanbietern, die auf Wunsch des Kunden mit den Produkten verbunden ist oder mit diesen interagiert.
    3. Maximale Haftung. Vorbehaltlich der Klauseln 11.1 und 11.2 übersteigt die maximale Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden für alle Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, nicht die nachstehend genannten Grenzen:
      1. In Bezug auf die Haftung für die Verletzung von Klausel 6 (Datenschutz) durch den Lieferanten einen Betrag in Höhe von 500 % der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis gezahlten Gesamtgebühren. Ungeachtet des Vorstehenden wird die Haftung des Lieferanten entsprechend angepasst, wenn der Kunde durch Verletzung von Datenschutzgesetzen zu dem Schaden beigetragen oder ihn verursacht hat, und seine Haftung ist auf den in Klausel 11.3.2 genannten Betrag begrenzt.
      2. Für alle anderen Ansprüche, die sich aus der Vereinbarung ergeben, ist die Haftung des Lieferanten auf 125 % der Gesamtsumme der vom Lieferanten in den letzten zwölf Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis gezahlten und zu zahlenden Gebühren begrenzt.
    4. Rechte Dritter. Für Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, Lizenzgeber und Lieferanten des Lieferanten gelten die in dieser Klausel 11 aufgeführten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse.
    5. Der Kunde erkennt an, dass die Produkte und Dienstleistungen, sofern in einer Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, „wie besehen“, d. h. ohne Mängelgewähr und ohne jegliche Garantie im Hinblick auf die Verfügbarkeit bereitgestellt werden und dass der Lieferant nicht garantiert oder gewährleistet, dass die Produkte und Dienstleistungen jederzeit unterbrechungs- oder fehlerfrei zur Verfügung stehen. Darüber hinaus übernimmt der Lieferant keine Haftung für Verfügbarkeitsverluste, die sich aus unsachgemäßem Gebrauch, planmäßiger Wartung, externen Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten liegen (einschließlich nicht vom Lieferanten durchgeführter Serviceleistungen oder Änderungen), oder aus der Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen ergeben, die nicht im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der entsprechenden Lizenzvereinbarungen gestattet sind.
  12. Technischer Support und Updates
    1. Technischer Support. Vorbehaltlich von Klausel 13.2 (Beschränkung der Verfügbarkeit) kann der Lieferant dem Kunden während der Laufzeit der Vereinbarung und je nach dem vom Kunden erworbenen Produktabonnement technische Supportleistungen für das/die Produkt(e) zur Verfügung stellen. Soweit zutreffend werden die Service-Levels für den technischen Support auf der entsprechenden Produktseite der CitNOW Group-Website angegeben. Die für das erworbene Produkt geltenden Websites sind über die Website der CitNOW Group zu finden.
    2. Updates. Der Lieferant gibt seine Software iterativ heraus, d. h. die Produkte werden über die Zeit hinweg immer dann aktualisiert und verändert, wenn neue Funktionen veröffentlicht werden. Der Lieferant kann die Dienstleistungen und Produkte nach eigenem Ermessen ändern oder verbessern. Der Lieferant wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Ausfallzeiten ausreichend im Voraus anzukündigen. Dies kann dauerhafte Auswirkungen auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben und der Lieferant behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Klausel 14.4 zu ändern.
    3. Kontakt. Der Kunde und seine Nutzer können den Lieferanten im Hinblick auf Supportleistungen unter Nutzung der auf der Produktseite der CitNOW Group-Website angegebenen Wege kontaktieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant die vom Nutzer angegebenen Kontaktdaten dauerhaft zur Erbringung der Supportleistungen verwenden darf.
  13. Verfügbarkeit
    1. Verfügbarkeit. Der Lieferant wird sich bemühen, die Produkte innerhalb der Kerngeschäftszeiten des Kunden zur Verfügung zu stellen und wird den Kunden (nach Möglichkeit) vor der Durchführung von Wartungsarbeiten informieren, die die Verfügbarkeit des/der Produkte(s) beeinträchtigen könnten.
    2. Beschränkung der Verfügbarkeit. Die Nichtverfügbarkeit der Produkte aufgrund von unsachgemäßem Gebrauch der Produkte, planmäßiger Wartung und externen Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten liegen (einschließlich nicht vom Lieferanten durchgeführter Serviceleistungen oder Änderungen), ist von den gesetzten Verfügbarkeitszielen ausgeschlossen.
    3. Betrieb der Produkte. Der Lieferant garantiert nicht, dass die Nutzung oder der Betrieb der Produkte zu jeder Zeit unterbrechungs- oder fehlerfrei ist. Sofern in einer Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, werden die Produkte „wie besehen“, d. h. ohne Mängelgewähr und ohne jegliche Garantie im Hinblick auf Verfügbarkeit oder Leistung bereitgestellt.
    4. Technischer Support. Der Lieferant wird sich nach besten Kräften bemühen, Unterbrechungen oder Fehler in den Produkten zu beheben, die ihm im Rahmen der technischen Supportleistungen zur Kenntnis gebracht werden.
    5. Verbindungen. Der Lieferant ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder sonstige Verluste oder Schäden, die sich aus der Übertragung von Daten über Kommunikationsnetze und -einrichtungen (einschließlich des Internets) ergeben. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Beschaffung, Wartung und Sicherung seiner Netzwerk- und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Rechenzentren des Lieferanten.
  14. Allgemeines
    1. Höhere Gewalt Wird eine Partei durch ein Ereignis, das sich ihrer zumutbaren Kontrolle entzieht (Ereignis höherer Gewalt), an der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung gehindert, so kann sie, sobald sie von dem Ereignis höherer Gewalt Kenntnis erlangt hat, Haftungsbefreiung in Bezug auf die verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung einer solchen Verpflichtung in dem Maße beanspruchen, in dem die Verspätung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Eine Partei kann die Vereinbarung durch Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn sie mindestens 30 Tage von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist.
    2. Verzicht. Falls eine Partei ein Recht oder Rechtsmittel, das ihr im Rahmen dieser Vereinbarung oder per Gesetz zusteht, verzögert oder gar nicht ausübt, stellt dies keinen Verzicht auf das Recht oder Rechtsmittel dar. Der Verzicht einer Partei auf die Ausübung eines Rechts im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hindert diese Partei nicht daran, dieses Recht in Zukunft auszuüben.
    3. Fortbestehen von Klauseln. Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
    4. Änderungen. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder einer Lizenzvereinbarung vorzunehmen. Die Änderungen werden nach einer angemessenen Ankündigungsfrist (mindestens 30 Tage im Voraus) wirksam. Wenn Änderungen an den Dokumenten dazu führen, dass die Funktionalität der Produkte wesentlich eingeschränkt wird oder dem Kunden zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden, die er nicht erfüllen kann, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten ohne Vertragsstrafe zu kündigen, und alle vom Kunden für den Zeitraum nach der Kündigung bereits gezahlten wiederkehrenden Gebühren werden zurückerstattet. Die aktuellste Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Lizenzvereinbarung ist jederzeit auf der Website der CitNOW Group verfügbar.
    5. Geltendes Recht. Die Vereinbarung unterliegt dem auf den Lieferanten anwendbaren Recht, wie es auf dem/den Bestellformular(en) angegeben ist, sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und untersteht der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte, bei denen der Lieferant registriert ist.