Zwischen den Parteien

Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:

  1. Das Unternehmen, das auf dem (den) Bestellformular(en) als „Lieferant“ bezeichnet wird („Lieferant“).
  2. Das Unternehmen, das auf dem (den) Bestellformular(en) als „Kunde“ bezeichnet wird („Kunde“).

Einleitung

Der Lieferant ist Teil der CitNOW Group und innerhalb dieser tätig. Die CitNOW Group ist eine Unternehmensgruppe, die Produkte und Dienstleistungen für die Automobilindustrie anbietet. Erwirbt der Kunde mehrere Produkte und Dienstleistungen vom Lieferanten, erkennt der Kunde an, dass diese Produkte und Dienstleistungen vom Lieferanten auf Wiederverkaufsbasis verkauft werden und als solche andere Unternehmen innerhalb der CitNOW Group für die Lieferung dieser Produkte und Dienstleistungen im Namen des Lieferanten verantwortlich sein können.

Mit Unterzeichnung des/der Bestellformulars(e) durch den Kunden, ist dieser an diese Geschäftsbedingungen und die Lizenzvereinbarung für die von ihm gekauften Produkte und Dienstleistungen gebunden. Der Kunde stellt sicher, dass alle Nutzer der Produkte diese Geschäftsbedingungen einhalten und dass sich die Nutzer ihrer Verantwortung gemäß Klausel 6 (Datenschutz) und Klausel 10 (Garantien) bewusst sind.

Im Rahmen der Lieferung von Produkten und Dienstleistungen fungiert der Lieferant als Auftragsverarbeiter des Kunden. Im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien gelten die Bedingungen der Klauseln 6 (Datenschutz) und 7 (Verbraucher- und Mitarbeiterdaten). Diese Bestimmungen sind sehr wichtig und verpflichten den Kunden zur Einrichtung von Prozessen, die sicherstellen, dass die Anforderungen dieser Klauseln erfüllt werden Bitte lesen Sie diese Bestimmungen sorgfältig durch. Insbesondere muss der Kunde sicherstellen (und dafür sorgen, dass alle Nutzer sicherstellen), dass vor der Übertragung der personenbezogenen Daten eines Verbrauchers an den Lieferanten durch die Produkte entweder:

  1. von allen Verbrauchern die Zustimmung eingeholt wurde, dass ihre Verbraucherdaten in das/die Produkt(e) hochgeladen oder anderweitig an den Lieferanten übertragen werden dürfen; oder
  2. der Kunde eindeutig eine oder mehrere andere Rechtsgrundlagen (gemäß der Datenschutzgesetzgebung) identifiziert hat, die es ermöglichen, die Verbraucherdaten in das/die Produkt(e) hochzuladen oder anderweitig an den Lieferanten zu übertragen.

Definitionen

Die in der Lizenzvereinbarung und/oder dem/den Bestellformular(en) definierten Begriffe haben in diesen Geschäftsbedingungen, sofern sie hierin nicht anders definiert sind, dieselbe Bedeutung.

  • Zusätzliche Funktionen: Zusätzliche Funktionen und/oder Leistungen, die der Kunde anfordern und die der Lieferant von Zeit zu Zeit nach schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien bereitstellen kann, vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung, insbesondere Schulungstage vor Ort, Datenimport, Datenexport, Datenbereinigung, individuelle Entwicklungen, kostenpflichtige Funktionen und Webinare.
  • Vereinbarung: der zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschlossene Vertrag, der das/die Bestellformular(e), die Geschäftsbedingungen und die Lizenzvereinbarung(en) umfasst.
  • CitNOW Group: Die Mitglieder der CitNOW Group, bei denen es sich um Unternehmen handelt, die den Lieferanten kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder unter der gemeinsamen Kontrolle des Lieferanten stehen und „Kontrolle“ hat die in Abschnitt 1124 des Corporation Tax Act 2010 (Körperschaftsteuergesetzes 2010) angegebene Bedeutung. Alle Unternehmen sind jederzeit auf der Website der CitNOW Group aufgeführt.
  • Verbraucher: jeder Verbraucher, der ein Kunde des Kunden ist, in dessen Zusammenhang personenbezogene Daten von einem Nutzer in die Produkte hochgeladen werden.
  • Verbraucherdaten: bezeichnet alle Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die sich auf einen Verbraucher beziehen und die vom Kunden, einschließlich eines Nutzers, auf die Produkte hochgeladen oder an den Lieferanten übertragen werden.
  • Inhalt: das Video, Standbilder, Audio, Grafiken, Texte, Nachrichten und andere Informationen, die von Ihnen erstellt und über das Produkt hochgeladen werden;
  • Vertragsdatum: das Datum, das auf dem Bestellformular als das Datum angegeben ist, an dem das Bestellformular erstellt und an den Kunden zur Unterzeichnung gesendet wurde;
  • Für die Verarbeitung Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, betroffene Person, personenbezogene Daten, Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, Verarbeitung und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen; wie in der Datenschutzgesetzgebung definiert.
  • Kunde: der Kunde, der auf dem/den Bestellformular(en) als solcher genannt wird und bei dem es sich um einen OEM, eine nationale Vertriebsgesellschaft, eine Händlergruppe oder einen Einzelhändler handeln kann.
  • Daten: alle Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die vom Kunden auf die Produkte hochgeladen oder an den Lieferanten übertragen werden, einschließlich Verbraucherdaten und/oder Mitarbeiterdaten.
  • Datenschutzgesetzgebung/Datenschutzgesetze: bezeichnet: (a) insofern die GDPR (General Data Protection Regulation) des Vereinigten Königreichs gilt, das Recht des Vereinigten Königreichs oder eines Teils des Vereinigten Königreichs, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht; oder (b) insofern die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) der EU gilt, das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, dem das Unternehmen oder der Kunde unterliegt, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht.
  • Händlergruppe: ein Unternehmen, das aus mehreren Einzelhändlern besteht.
  • Mitarbeiterdaten: alle Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die vom Kunden, einschließlich eines Nutzers, auf die Produkte hochgeladen oder an den Lieferanten übertragen werden.
  • DSGVO der EU: die Datenschutzgrundverordnung ((EU) 2016/679), wie sie im EU-Recht gilt.
  • Gebühren: alle Gebühren, die vom Kunden an den Lieferanten zu zahlen sind, wie auf dem/den Bestellformular(en) angegeben, insbesondere die monatliche Gebühr, die Einrichtungsgebühr und die Dienstleistungsgebühren, zusammen (falls zutreffend) mit allen Gebühren, die für zusätzliche Funktionen zu zahlen sind, wie von den Parteien jeweils schriftlich vereinbart.
  • Die anfängliche Mindestlaufzeit: bezeichnet die kollektive anfängliche Laufzeit aller vom Kunden abonnierten Produkte, wie in Klausel 5.1 genauer definiert.
  • Monatliche Gebühr: die monatlich anfallende Gebühr, die vom Kunden in Bezug auf sein Produktabonnement zu zahlen ist, und die monatliche Gebühr deckt für die Dauer des Abonnements des Kunden die Bereitstellung des Produkts und die Bereitstellung der technischen Supportleistungen für dieses Produkt ab.
  • OEM: ein Erstausrüster.
  • Bestellformular(e): das (die) Bestellformular(e) des (der) Lieferanten, das (die) vom Kunden unterzeichnet wurde(n) und das (die) diese Geschäftsbedingungen und die Lizenzvereinbarung(en) durch Verweis enthält (enthalten).
  • Produkte: Die im (in den) Bestellformular(en) beschriebenen Produkte, die dem Kunden vom Lieferanten (entweder direkt oder als autorisierter Wiederverkäufer) auf Abonnementbasis bereitgestellt werden und die in den Produktstufen Standard, Plus und Pro (falls zutreffend) verfügbar sein können. Das (die) vom Kunden gekaufte(n) Produkt(e), einschließlich der Produktstufe, muss (müssen) den im (den) Bestellformular(en)des Abonnements enthaltenen Beschreibungen entsprechen und die Lieferung des (der) Produkt(e) beinhaltet die Bereitstellung technischer Supportleistungen;
  • Anfangsdatum des Produkts: das Datum, an dem das Abonnement des Kunden für das Produkt (und die anfängliche Produktlaufzeit) beginnt und das für jedes Produkt in der entsprechenden Lizenzvereinbarung geregelt ist;
  • Anfängliche Laufzeit des Produkts: der anfängliche Zeitraum des Abonnements des Kunden für jedes Produkt (es sei denn, dieser anfängliche Zeitraum wird verlängert, um ihn gemäß Klausel 5.1 an andere Produktabonnements anzugleichen), wie in der entsprechenden Lizenzvereinbarung beschrieben, berechnet ab dem anwendbaren Anfangsdatum des Produkts;
  • Programmdokumentation: jede Dokumentation, die dem Kunden vom Lieferanten in Verbindung mit dem vom Kunden gekauften Produkt zur Verfügung gestellt wird;
  • Verlängerungslaufzeit: bezeichnet den Zeitraum, für den das Produkt und die Dienstleistungen automatisch nach Ablauf der anfänglichen Mindestlaufzeit verlängert werden, wie in Klausel 5.2 ausführlicher beschrieben;
  • Einzelhändler: der/die auf dem (den) Bestellformular(en) angegebene(n) Franchise-Händler.
  • Dienstleistungen: Die Dienstleistungen, die dem Kunden vom Lieferanten (entweder direkt oder als autorisierter Wiederverkäufer) erbracht werden, wie im (in den) Bestellformular(en) ausführlicher beschrieben, einschließlich Schulungen, Datenimport, Datenexport, Datenbereinigung, individuelle Entwicklungen und/oder Webinare, jedoch ohne den Einrichtungsdienst;
  • Dienstleistungsgebühren: die für die Dienstleistungen zu zahlende Gebühr, wie auf dem/den Bestellformular(en) angegeben oder wie von Zeit zu Zeit anderweitig schriftlich vereinbart.
  • Einrichtungsdienst: gegebenenfalls die erstmalige Einrichtung und Installation des Produkts, wie auf dem/den Bestellformular(en) angegeben;
  • Einrichtungsgebühr: die für den Einrichtungsdienst zu zahlende Gebühr;
  • Technischer Support: bezeichnet die Bereitstellung technischer Supportleistungen in Bezug auf das Produkt, vorbehaltlich der Zahlung der monatlichen Gebühr durch den Kunden;
  • Software von Drittanbietern: alle Softwareanwendungen oder -dienste von Drittanbietern, die der Lieferant dem Kunden als Teil der Produkte (einschließlich zusätzlicher Funktionen) und/oder Dienste (einschließlich Einrichtungsdienste) liefert oder bereitstellt, vorbehaltlich der Tatsache, dass der Kunde zustimmt, an die für diese Software von Drittanbietern geltenden Bedingungen gebunden zu sein;
  • Nutzer: Mitarbeiter des Kunden an den auf dem (den) Bestellformular(en) aufgeführten Standorten des Kunden (einschließlich Mitarbeiter des Hauptsitzes, falls zutreffend), die Produkte verwenden dürfen;
  1. Vertragsabschlus
    1. Vertragsbeginn Der Lieferant stellt dem Kunden das/die Bestellformular(e) zur Verfügung. Mit Unterzeichnung des/der Bestellformular(e) durch den Kunden tritt eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien in Kraft. Das/die Bestellformular(e) zu diesen Geschäftsbedingungen und die Lizenzvereinbarung(en). Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Bestellformular, diesen Geschäftsbedingungen und der/den Lizenzvereinbarung(en), gilt folgende Rangfolge: (1) das Bestellformular; (2) die Geschäftsbedingungen; und (3) die Lizenzvereinbarung(en). Änderungen der Geschäftsbedingungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten zulässig. Für den Fall, dass mehr als eine Lizenzvereinbarung für das Produkt des Kunden anwendbar ist, können beide die gleiche Priorität haben.
    2. Vertragsparteien Die Vereinbarung wird zwischen dem Kunden und dem Lieferanten geschlossen. Wenn der Kunde eine Händlergruppe oder ein OEM ist und die Produkte zur Verwendung durch Einzelhändler in seiner Gruppe kauft, ist die Verwendung der Produkte durch die Einzelhändler immer unter der Voraussetzung zulässig, dass diese Einzelhändler die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten. Wenn der Kunde eine Händlergruppe oder ein OEM ist, (1) muss der Kunde sicherstellen, dass alle Einzelhändler den Bedingungen der Vereinbarung zustimmen, einschließlich der Gewährleistung, dass alle Nutzer, die bei einem Einzelhändler angestellt sind, den Bedingungen zustimmen und an diese gebunden sind; (2) muss der Kunde Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Einzelhändler die Bedingungen der Vereinbarung einhalten, und (3) ist der Kunde für alle Handlungen der Einzelhändler verantwortlich. Wenn der Kunde eine Händlergruppe oder ein OEM ist, die / der die Produkte zur Verwendung durch seine Einzelhändler kauft, wird die in Klausel 2.5 gewährte Lizenz auf diese Einzelhändler ausgedehnt. Den Einzelhändlern ist es gestattet, die Produkte so lange zu nutzen, wie die Vereinbarung in Kraft ist, und der Zugang dieser Einzelhändler zu den Produkten endet mit der Beendigung der Vereinbarung oder mit Anwendung einer anderen Klausel im Vertrag, die die Aussetzung des Zugangs zu den Produkten gestattet.
    3. Beginn des Abonnements Mit Unterzeichnung eines Bestellformulars erklärt sich der Kunde mit dem Kauf und der Lieferant damit einverstanden, die Bereitstellung (wie zutreffend) des Einrichtungsdienstes, der Dienstleistungen und eines Abonnements für den Kunden zur Nutzung des(r) Produkte (einschließlich gegebenenfalls zusätzlicher Funktionen) zu gewährleisten. Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühren zu zahlen, wie in den Bestellformularen näher dargelegt oder anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Das Abonnement des Kunden für das/die Produkt(e) beginnt am entsprechenden Anfangsdatum des Produkts (wie in der entsprechenden Lizenzvereinbarung festgelegt).
    4. Zusätzliche Funktionen Der Kunde kann während der Laufzeit der Vereinbarung zusätzliche Funktionen bestellen, indem er den Lieferanten schriftlich benachrichtigt (E-Mail wird akzeptiert). Der Lieferant wird dem Kunden bestätigen, ob er in der Lage ist, die zusätzlichen Funktionen zu liefern, und auch die damit verbundenen und zu zahlenden Gebühren nennen.
    5. Produktstufen Einige Produkte werden in unterschiedlichen Angebotsstufen bereitgestellt. Die monatliche Gebühr spiegelt die Stufe des Produkts wider, das der Kunde abonniert (falls zutreffend). Wenn der Kunde weitere Funktionen für das Produkt anfordert, einschließlich Integrationen, kann dies dazu führen, dass das Produkt des Kunden in eine andere Produktstufe fällt. Der Lieferant wird den Kunden in diesem Fall benachrichtigen und diesem die Höhe der angepassten monatlichen Gebühr nennen, die im Monat nach der Änderung gemäß den in der jeweiligen Lizenzvereinbarung festgelegten Gebührenanpassungsklauseln zur Zahlung fällig wird.
    6. Ganze Vereinbarung Diese Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit dem/den Lizenzvereinbarung(en) und dem/den Bestellformular(en) die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Die Vereinbarung ersetzt alle anderen vorherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf die gelieferten Produkte und Dienstleistungen (einschließlich gegebenenfalls des Einrichtungsdienstes und/oder der zusätzlichen Funktionen).
  2. Verpflichtungen des Lieferanten
    1. n Anbetracht der Tatsache, dass der Kunde die Gebühren bezahlt, stellt der Lieferant (soweit zutreffend) dem Kunden die Einrichtungsdienste, die Dienstleistungen und/oder die Produkte (einschließlich aller zusätzlichen Funktionen) gemäß den Bedingungen der Vereinbarung zur Verfügung.
    2. Die Produkte und/oder Dienstleistungen (einschließlich, falls zutreffend, die Einrichtungsdienste und zusätzlichen Funktionen) müssen in professioneller und sorgfältiger Weise und mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt in Übereinstimmung mit der guten Branchenpraxis bereitgestellt werden.
    3. Der Lieferant unternimmt angemessene Anstrengungen, um die schriftlich vereinbarten Fristen für die Lieferung der Produkte und/oder Dienstleistungen (einschließlich der Einrichtungsdienste, falls zutreffend) einzuhalten, garantiert jedoch keine Fristen.
    4. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Umfang der Produkte zu ändern, wenn dies zur Einhaltung geltender Gesetze oder behördlicher Auflagen erforderlich ist.
    5. Vorbehaltlich der Zahlung der monatlichen Gebühren durch den Kunden gewährt der Lieferant dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, beschränkte, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Produkte für die Dauer des jeweiligen Produktabonnements vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen der Vereinbarung durch den Kunden, einschließlich der in Klausel 10.3 für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden genannten Lizenzbedingungen.
    6. Der Lieferant erbringt die Einrichtungsdienste in Bezug auf die Produkte vorbehaltlich der Zahlung der Einrichtungsgebühren. Die Einrichtungsdienste werden zu einem Datum und einer Uhrzeit erbracht, die von den Parteien einvernehmlich vereinbart werden.
    7. Der Lieferant erbringt die Dienstleistungen in Bezug auf die Produkte vorbehaltlich der Zahlung der Dienstleistungsgebühren. Die Dienstleistungen werden zu einem Datum und einer Uhrzeit erbracht, die von den Parteien einvernehmlich vereinbart werden. Für einige Produkte kann die Lieferung gemäß den Bedingungen eines Projektplans erfolgen (wie in den entsprechenden Lizenzvereinbarungen angegeben).
  3. Verpflichtungen des Kunden
    1. Der Kunde wird:
      1. mit dem Lieferanten zusammenarbeiten und ihm die Informationen zur Verfügung stellen, die er vernünftigerweise benötigt, um die Produkte, Dienstleistungen und (falls zutreffend) die Einrichtungsdienste und zusätzlichen Funktionen bereitzustellen; und
      2. lle geltenden Gesetze (insbesondere die Datenschutzgesetzgebung) einhalten;
      3. alle anwendbaren Gebühren gemäß Klausel 4 zahlen;
      4. Soweit dem Kunden vom Lieferanten Software von Drittanbietern als Teil der Produkte und/oder der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird, müssen alle für diese Software von Drittanbietern geltenden Lizenzbedingungen eingehalten werden; und
      5. sicherstellen, dass alle Anmeldedaten, die dem Kunden und seinen Nutzern für den Zugriff auf die Produkte und/oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, nicht an Drittnutzer weitergegeben werden, die nicht berechtigt sind, die Produkte / Dienstleistungen im Rahmen des Abonnements des Kunden zu nutzen, und den Lieferanten unverzüglich benachrichtigen, wenn er der Ansicht ist, dass diese Anmeldedaten unter Verstoß gegen diese Klausel gefährdet sind oder weitergegeben wurden.
    2. Wenn der Kunde den Lieferanten auffordert, sich mit Software zu verbinden oder mit dieser zu interagieren, die von einem Dritten bereitgestellt wird (mit Ausnahme von Software von Drittanbietern), muss allein der Kunde sicherstellen, dass sich der Lieferant mit dieser Software verbinden oder mit ihr interagieren darf, und der Lieferant übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Probleme, Ausfälle oder Unterbrechungen, die durch die Verwendung, Verbindung mit oder Interaktion mit dieser Software verursacht werden oder sich daraus ergeben.
    3. Wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht wie gefordert erfüllt und der Lieferant infolgedessen nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (Nichterfüllung durch den Kunden), kann der Lieferant (ohne Einschränkung anderer ihm zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsmittel) die Lieferung der Produkte, Dienstleistungen (einschließlich, falls zutreffend, zusätzlicher Funktionen und/oder Einrichtungsdienste) aussetzen, bis die Nichterfüllung durch den Kunden behoben ist. In dieser Situation ist der Lieferant dem Kunden gegenüber nicht für Verluste oder Kosten, die dem Kunden dadurch entstehen, dass der Lieferant nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen, oder für eine Aussetzung der Lieferung haftbar. Wenn dem Lieferanten als direkte Folge der Nichterfüllung durch den Kunden zusätzliche oder unerwartete Kosten oder Verluste entstehen, behält sich der Lieferant das Recht vor, dem Kunden diese Kosten und/oder Verluste in Rechnung zu stellen, sofern der Lieferant entsprechende Nachweise vorlegt.
  4. Zahlung der Gebühren
    1. Zahlungsbedingungen Die Gebühren sind zusammen mit allen anfallenden Steuern gemäß den auf dem/den Bestellformular(en) angegebenen Zahlungsbedingungen zu zahlen.
    2. Erstrechnung Die erste Rechnung wird dem Kunden am oder um das jeweilige(n) Anfangsdatum des Produkts gesendet und enthält alle Dienstleistungs- und die Einrichtungsgebühren (falls zutreffend) sowie die monatliche Gebühr. Die monatliche Gebühr für die erste Rechnung kann anteilig in Abhängigkeit vom jeweiligen Anfangsdatum des Produkts angepasst werden. Rechnungen über die monatliche Gebühr werden danach am ersten eines jeden Monats gesendet.
    3. Nichtzahlung Der Lieferant kann den Zugang des Kunden zu den Produkten und/oder Dienstleistungen ohne Vorankündigung aussetzen oder beenden, wenn die Gebühren am Fälligkeitsdatum der Zahlung nicht bezahlt werden.
    4. Adjustment of Fees. Monthly service fee and monthly rental payment (detailed in clause 4.1, together "Fees") shall not change within the first 12 months unless Customer orders any Additional Services. After the first 12 months, Supplier may adjust the Fees by 5% per annum. In the event Supplier development costs, or those costs required by third parties to the software, cause an increase higher than 5%, Supplier may reflect these higher costs within the Fees, but must provide Customer with evidence of such increased costs.
  5. Laufzeit und Beendigung
    1. Anfängliche Mindestlaufzeit Sofern die Vereinbarung nicht gemäß den Klauseln 5.3, 5.4 oder 5.5 beendet wird, gilt die Vereinbarung ab dem Datum, an dem das erste Anfangsdatum des Produkts wirksam wird, bis zum Ablauf oder zur Beendigung aller vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung erworbenen Produktabonnements. Zur Vermeidung von Zweifeln sei auf Folgendes hingewiesen: Werden mehrere Produktabonnements abgeschlossen, können einige der Anfangsdaten der Produkte abweichen, da einige Produkte vor anderen Produkten aktiv werden können. Alle Produktabonnements müssen so organisiert sein, dass alle Produktabonnements am selben Datum verlängert werden. Vorbehaltlich Klausel 5.6 ist das Verlängerungsdatum für alle Produktabonnements das Ablaufdatum des letzten Produktabonnements, das aktiviert / online geschaltet werden soll. Diese anfängliche Laufzeit für die Produktabonnements ist die „anfängliche Mindestlaufzeit“ für die Zwecke dieser Vereinbarung.
    2. Automatische Erneuerung Sofern die Vereinbarung nicht gemäß den Klauseln 5.3, 5.4 oder 5.5 beendet wird, werden nach Ablauf der anfänglichen Mindestlaufzeit gemäß Klausel 5.1 alle Produkte innerhalb dieser Vereinbarung automatisch um eine weitere Laufzeit verlängert, die die geltende anfängliche Produktlaufzeit widerspiegelt („Verlängerungslaufzeit“). Wenn der Kunde mehrere Produktabonnements erworben hat, entspricht die Verlängerungslaufzeit der längsten vom Kunden vereinbarten anfänglichen Produktlaufzeit.
    3. Ordentliche Kündigung Sofern die Vereinbarung nicht gemäß Klausel 5.4 (Kündigung aus wichtigem Grund) beendet wird, erkennt der Kunde an, dass die Vereinbarung für die anfängliche Mindestlaufzeit und nachfolgende Verlängerungslaufzeiten in Kraft tritt, es sei denn, in der für das Produkt geltenden Lizenzvereinbarung wurden andere Regelungen getroffen. Der Kunde kann vor einer Verlängerungslaufzeit mit einer Frist von mindestens neunzig (90) Tagen vor Ablauf der anfänglichen Mindestlaufzeit oder der Verlängerungslaufzeit kündigen, indem er seine Anfrage schriftlich an customer@citnowgroup.com sendet, es sei denn, die entsprechende Produktlizenzvereinbarung enthält eine „Widerrufsklausel“. Wenn die geltende Produktlizenzvereinbarung eine „Widerrufsklausel“ enthält, kann der Kunde diese Lizenzvereinbarung beenden, indem er die Rechte nutzt, die ihm in dieser „Widerrufsklausel“ anstelle dieser Klausel gewährt wurden.
    4. Kündigung aus wichtigem Grund Jede Partei kann die Vereinbarung unverzüglich schriftlich kündigen, wenn die andere Partei:
      1. eine wesentliche Verletzung der Vereinbarung begeht und, falls eine solche Verletzung behoben werden kann, diese nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt; oder
      2. zahlungsunfähig oder insolvent wird oder eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern eingeht oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht.
    5. Akquisitionen und Ausgliederungen / Veräußerungen Der Lieferant erkennt an, dass Akquisitionen und/oder Ausgliederungen / Veräußerungen von Zeit zu Zeit innerhalb von Händlergruppen oder nationalen Vertriebsgesellschaften auftreten können. Der Kunde muss den Lieferanten im Falle einer Ausgliederung / Veräußerung mindestens neunzig (90) Tage im Vorfeld schriftlich (an customer@citnowgroup.com) über die Ausgliederung / Veräußerung informieren und ist für den Rest der Gebühren der anfänglichen Mindestlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit des betroffenen Standorts haftbar, es sei denn:
      1. der Kunde überträgt das Abonnement an einen anderen Standort unter seiner Kontrolle; oder
      2. der das Geschäft übernehmende Standort verpflichtet sich, das betreffende Abonnement zu übernehmen.
    6. Abonnementslaufzeiten von Händlergruppen und OEMs Wenn der Kunde eine Händlergruppe oder ein OEM ist, die / der Abonnements für die Produkte im Namen der Einzelhändler in seiner Gruppe bestellt, gilt die anfängliche Mindestlaufzeit für solche Produktabonnements, wobei mit allen nachfolgenden Abonnements, die der Kunde im Namen der Einzelhändler in seiner Gruppe abgeschlossen hat, eine neue anfängliche Mindestlaufzeit für alle Produkte im Rahmen der Vereinbarung zwischen Lieferant und Kunde beginnt. Zur Vermeidung von Missverständnissen sei angemerkt, dass durch das Hinzufügen eines neuen Produkts zum Kundenabonnement eine neue anfängliche Mindestlaufzeit in Kraft tritt, wobei alle Produkte am selben Datum erneuert oder gemeinsam beendet werden.
    7. Folgen der Beendigung Bei Beendigung der Vereinbarung:
      1. wird der Kunde die Verwendung der Produkte und Programmdokumentation unverzüglich einstellen (und dafür sorgen, dass alle Einzelhändler (sofern zutreffend) und Nutzer dasselbe tun);
      2. wird der Lieferant die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den Daten enthalten sind, einstellen.
    8. Erworbene Rechte Die Kündigung der Vereinbarung gemäß dieser Klausel 5 gilt unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung oder gesetzlich zustehen, und berührt nicht die erworbenen Rechte oder Haftungen einer Partei oder die Fortführung einer geltenden Bestimmung dieser Vereinbarung, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt ist, bei oder nach einer solchen Beendigung in Kraft zu bleiben
    9. Stornierung von Schulungen Wie in den Definitionen („Zusätzliche Funktionen“) beschrieben, stellt der Lieferant auf Kundenwunsch Schulungstage vor Ort für das/die Produkt(e) zur Verfügung und vereinbart mit dem Kunden Termine für eine solche Schulung. Der Lieferant wird zur Durchführung einer solchen Schulung entsprechend qualifiziertes und geschultes Personal bereitstellen. Der Kunde erklärt und erkennt an, dass im Falle einer Stornierung innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach dem/den vereinbarten Schulungstermin(en) dem Kunden weiterhin Gebühren in Rechnung gestellt werden und dass die Gebühren für eine solche Schulung weiterhin zu zahlen sind. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Schulungstermin zu verschieben.
    10. Stornierung von Schulungen Wie in den Definitionen („Zusätzliche Funktionen“) beschrieben, stellt der Lieferant auf Kundenwunsch Schulungstage vor Ort für das/die Produkt(e) zur Verfügung und vereinbart mit dem Kunden Termine für eine solche Schulung. Der Lieferant wird zur Durchführung einer solchen Schulung entsprechend qualifiziertes und geschultes Personal bereitstellen. Der Kunde erklärt und erkennt an, dass im Falle einer Stornierung innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach dem/den vereinbarten Schulungstermin(en) dem Kunden weiterhin Gebühren in Rechnung gestellt werden und dass die Gebühren für eine solche Schulung weiterhin zu zahlen sind. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Schulungstermin zu verschieben.
  6. Datenschutz
    1. Der Lieferant verarbeitet die Daten im Namen des Kunden. Umfang und Dauer, Kategorien und Zweck der vom Lieferanten gemäß dieser Vereinbarung verarbeiteten personenbezogenen Daten sind in Anhang A der Lizenzvereinbarung(en) festgelegt.
    2. Der Kunde besitzt alle Rechte, Titel und Ansprüche an und in Bezug auf alle(n) Daten und trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität aller dieser Daten. Der Lieferant erkennt an und erklärt, dass der Kunde im Hinblick auf alle personenbezogenen Daten, die in den Daten enthalten sind, der für die Verarbeitung Verantwortliche ist. Ist der Kunde ein OEM oder eine Händlergruppe, vereinbaren die Parteien, dass die Daten entweder vom OEM oder der Händlergruppe oder von Einzelhändlern innerhalb der Gruppe des Kunden an den Lieferanten weitergegeben werden können. Sollte dies der Fall sein, ist sich der Lieferant im Klaren und erkennt an, dass der Einzelhändler und ein OEM / eine Händlergruppe im Hinblick auf die dem Lieferanten offengelegten personenbezogenen Daten die für die Verarbeitung Verantwortlichen sind, vorbehaltlich der Bedingungen einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Einzelhändler und dem OEM / der Händlergruppe.
    3. Die Anweisungen des Kunden in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den Daten enthalten sind, sind in Anhang A geregelt. Der Kunde ist berechtigt, diese individuellen Anweisungen schriftlich oder in maschinenlesbarer Form (in Textform*) zu aktualisieren, zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, indem er den vom Lieferanten für Datenschutzfragen benannten Ansprechpartner benachrichtigt. Der Kunde bestätigt mündlich erteilte Anweisungen unverzüglich schriftlich oder in Textform.
    4. Beide Parteien werden alle geltenden Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung erfüllen. Diese Klausel 6 gilt zusätzlich zu den und befreit eine Partei nicht von den Verpflichtungen oder Rechten, die eine Partei im Rahmen der Datenschutzgesetzgebung hat. Diese Verpflichtungen und Rechte werden durch Klausel 6 weder entfernt noch ersetzt.
    5. Vorbehaltlich Klausel 6.7.2 können personenbezogene Daten, die in den Daten enthalten sind, außerhalb des Vereinigten Königreichs und des EWR oder des Landes, in dem sich der Kunde befindet, übertragen oder gespeichert werden, um die Produkte und/oder Dienstleistungen (einschließlich gegebenenfalls zusätzlicher Funktionen) im Rahmen der Vereinbarung bereitzustellen.
    6. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Klausel 6.4 stellt der Kunde sicher, dass er über alle entsprechend erforderlichen rechtlichen Grundlagen und Mitteilungen verfügt, um eine rechtmäßige Übermittlung der personenbezogenen Daten an den Lieferanten für die Dauer und den Zweck der Vereinbarung zu ermöglichen.
    7. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Klausel 6.4 wird der Lieferant in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die von ihm während der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung verarbeitet werden:
      1. diese personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte schriftliche Anweisungen des Kunden hin verarbeiten, es sei denn, der Lieferant ist durch die Gesetze eines Mitglieds der Europäischen Union und/oder durch nationales Recht des Vereinigten Königreichs zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten verpflichtet (geltende Gesetze). Wenn geltende Gesetze den Lieferanten zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten verpflichten, teilt er dies dem Kunden vor einer solchen Verarbeitung mit, es sei denn, die geltenden Gesetze verbieten dies;
      2. keine personenbezogenen Daten außerhalb des EWR und des Vereinigten Königreichs übermitteln, es sei denn, die folgenden Bedingungen sind erfüllt:
        1. der Lieferant hat geeignete Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf die Übertragung getroffen;
        2. die betroffene Person besitzt durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe;
        3. der Lieferant erfüllt seine Verpflichtungen aus der Datenschutzgesetzgebung, indem er ein angemessenes Schutzniveau für alle übertragenen personenbezogenen Daten sicherstellt; und
        4. der Lieferant hält sich bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden an die angemessenen, vorab bereitgestellten Anweisungen des Kunden;
      3. den Kunden auf Kosten des Kunden bei der Beantwortung von Anfragen einer betroffenen Person unterstützen, sodass der Kunde seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit, Benachrichtigungen über Verstöße, Folgenabschätzungen und Rücksprachen mit Aufsichts- oder Regulierungsbehörden nachkommen kann;
      4. den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn er von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Kunden Kenntnis erhält;
      5. auf schriftliche Aufforderung des Kunden und bei Beendigung der Vereinbarung die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß Klausel 6.11 löschen oder zurückzugeben, es sei denn, dies er ist nach geltenden Gesetzen zur Speicherung der personenbezogenen Daten verpflichtet; und
      6. entsprechende Aufzeichnungen und Daten erstellen, um die Einhaltung dieser Klausel 6 und Klausel 7 nachweisen zu können. Der Lieferant gestattet dem Kunden und seinen bevollmächtigten Vertretern, die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung ggf. im Rahmen von Audits zu überprüfen, sofern eine solche Überprüfung und/oder ein solcher Audit innerhalb einer angemessenen Frist zu einem für beide Seiten geeigneten Zeitpunkt durchgeführt wird. Alle im Rahmen der Prüfung / des Audits offengelegten Informationen werden gemäß Klausel 9 als vertrauliche Informationen behandelt. Überprüfungen und Audits dürfen nicht öfter als einmal jährlich durchgeführt werden, es sei denn, der Kunde ist der Ansicht, dass der Lieferant nach vernünftigem Ermessen gegen die Datenschutzgesetzgebung verstoßen hat; und
      7. den Kunden unverzüglich informieren, wenn die Anweisungen des Kunden nach Ansicht des Lieferanten gegen die Datenschutzgesetzgebung verstoßen. In solchen Fällen ist es dem Lieferanten gestattet, die Ausführung einer solchen Anweisung auszusetzen, bis der Kunde diese Anweisung bestätigt oder so ändert, dass sie der Datenschutzgesetzgebung entspricht.
    8. Jede Partei stellt sicher, dass sie, unter Berücksichtigung des Stands der technologischen Entwicklungen und der Kosten für die Umsetzung solcher Vorkehrungen, über geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zum Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten, die dem Schaden angemessen sind, der sich aus der unbefugten oder unrechtmäßigen Verarbeitung oder dem unbeabsichtigten Verlust, der unbeabsichtigten Zerstörung oder Beschädigung ergeben könnte, verfügt.
    9. Der Kunde stimmt zu, dass der Lieferant Unterauftragsverarbeiter für personenbezogene Daten im Rahmen der Vereinbarung ernennt. Eine Liste der vom Lieferanten eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist auf jeder Unternehmenswebsite verfügbar. Der Lieferant bestätigt, dass er (entweder direkt oder durch ein Mitglied der CitNOW Group) eine schriftliche Vereinbarung mit Unterauftragsverarbeitern getroffen hat oder abschließen wird, die Bedingungen enthält, die im Wesentlichen denen in dieser Klausel 6 entsprechen. Der Lieferant bleibt in vollem Umfang haftbar für alle Handlungen oder Unterlassungen eines Unterauftragsverarbeiters, der von oder im Namen des Lieferanten gemäß dieser Klausel 6 ernannt wurde. Wenn der Lieferant Unterauftragsverarbeiter einsetzt, die außerhalb des Vereinigten Königreichs und des EWR in einem Territorium ansässig sind, in dem keine Angemessenheitsentscheidung vorliegt, muss er die Anforderungen von Klausel 6.7.2 einhalten, bevor personenbezogene Daten an diesen Unterauftragsverarbeiter übermittelt werden. Eine Liste aller Unterauftragsverarbeiter, für die diese Klausel gilt, ist jederzeit auf der Website des Lieferanten verfügbar. Der Lieferant kann von Zeit zu Zeit neue Unterauftragsverarbeiter ernennen, und dem Kunden wird empfohlen, die den obenstehenden Link regelmäßig auf eine Liste der vom Lieferanten eingesetzten aktuellen Unterauftragsverarbeiter zu überprüfen.
    10. Ansprüche Dritter Der Kunde entschädigt und verteidigt den Lieferanten auf eigene Kosten gegen alle Kosten, Ansprüche, Schäden oder Aufwendungen, die dem Lieferanten und/oder anderen Mitgliedern der CitNOW Group entstehen oder für die der Lieferant und/oder andere Mitglieder der CitNOW Group aufgrund dessen haftbar gemacht werden können, dass der Kunde, Nutzer, Einzelhändler (falls zutreffend) und/oder Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter des Kunden ihren Verpflichtungen aus den Klauseln 6 und/oder 7 und/oder der Datenschutzgesetzgebung, soweit zutreffend, nicht nachkommen.
    11. Aufbewahrung bei Beendigung Sollte diese Vereinbarung aus irgendeinem Grund beendet werden, wird der Lieferant die Daten nach der Beendigung für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen (oder einen anderen Zeitraum, der in der geltenden Lizenzvereinbarung festgelegt ist) aufbewahren. Der Lieferant bewahrt die Daten für diesen Zeitraum aus folgenden Gründen auf:
      1. Um es dem Kunden zu ermöglichen, seine Meinung zu ändern und sein Abonnement für das Produkt, falls zutreffend, mit allen noch vorhandenen Informationen, Präferenzen und Konfigurationen fortzusetzen; und
      2. Um es dem Kunden zu ermöglichen, einen Export seiner Daten anzufordern.
  7. Verbraucher- und Mitarbeiterdaten
    1. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, die rechtmäßige Grundlage für die Erfassung und Weitergabe der Verbraucherdaten an den Lieferanten zu ermitteln und entsprechende Dokumentationspflichten zu erfüllen, da die Verbraucherdaten vom Lieferanten im Namen des Kunden verarbeitet werden. Der Lieferant hat keine Kontrolle über die Daten, die von den Kunden und ihren Nutzern in das/die Produkt(e) eingegeben werden. Dementsprechend wird der Kunde sicherstellen (und dafür sorgen, dass alle Nutzer sicherstellen), dass entweder:
      1. von allen Verbrauchern die Zustimmung eingeholt wurde, dass ihre Verbraucherdaten in das/die Produkt(e) hochgeladen oder anderweitig an den Lieferanten übertragen werden dürfen; oder
      2. wenn keine Zustimmung eingeholt werden kann, der Kunde eindeutig eine oder mehrere andere Rechtsgrundlagen (gemäß der Datenschutzgesetzgebung) identifiziert hat, die es ermöglichen, die Verbraucherdaten in das/die Produkt(e) hochzuladen oder anderweitig an den Lieferanten zu übertragen.
    2. Der Kunde wird diese Rechtsgrundlage schriftlich dokumentieren und dem Lieferanten auf Anfrage Nachweise über diese für die Verarbeitung erforderliche Rechtsgrundlage vorlegen.
    3. Unabhängig davon, ob der Kunde ein OEM, eine Händlergruppe oder ein Einzelhändler ist, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Einhaltung der Klauseln 7.1 und 7.2 sicherzustellen. Der Lieferant übernimmt gegenüber dem Kunden und/oder einem Verbraucher keine Verantwortung oder Haftung dahingehend, dass der Kunde nicht die erforderliche Genehmigung und Erlaubnis zur Weitergabe von Verbraucherdaten an den Lieferanten erhält. In den Fällen, in denen eine Händlergruppe oder ein OEM diese Vereinbarung abgeschlossen hat, um Abonnements für die Nutzung der Produkte im Namen ihrer Einzelhändler zu erwerben, müssen die Händlergruppe / der OEM sicherstellen, dass jeder Einzelhändler in seiner Gruppe die erforderliche Genehmigung und Erlaubnis eingeholt hat, bevor Verbraucherdaten auf das Produkt hochgeladen oder anderweitig an den Lieferanten übertragen werden.
    4. Der Kunde wird den Lieferanten für alle Verluste, Kosten, Ansprüche, Schäden oder Aufwendungen entschädigen, die dem Lieferanten und/oder anderen Mitgliedern der CitNOW Group infolgedessen entstehen, dass von Verbraucherdaten durch den Kunden offengelegt werden, ohne dass die erforderliche Genehmigung und Erlaubnis vor der Offenlegung eingeholt wurden.
    5. Sofern dies nicht in der Datenschutzgesetzgebung vorgesehen ist, darf der Lieferant die Verbraucherdaten nur zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung und/oder in Übereinstimmung mit den schriftlichen Anweisungen des Kunden verwenden oder deren Verwendung gestatten.
    6. Der Lieferant bestätigt, dass es allen Mitarbeitern, die an der Verarbeitung der Verbraucherdaten beteiligt sind, untersagt ist, die Verbraucherdaten zu Zwecken zu verarbeiten, die außerhalb des Geltungsbereichs der in Abschnitt 7.5 genannten Anweisungen liegen. Der Lieferant bestätigt, dass jede Person, die zur Verarbeitung von Verbraucherdaten berechtigt ist, an eine vertragliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit gebunden ist oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegt.
    7. Wenn eine Partei Kenntnis von einer unbefugten oder rechtswidrigen Verarbeitung der Verbraucherdaten erlangt oder wenn die Verbraucherdaten verloren gehen oder zerstört werden oder wenn eine Partei erfährt oder vermutet, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die die Verbraucherdaten betrifft, aufgetreten ist, wird diese Partei die andere Partei unverzüglich benachrichtigen und uneingeschränkt mit der anderen Partei zusammenarbeiten, um die erforderlichen Korrekturmaßnahmen so schnell wie möglich zu ergreifen.
    8. Wenn Mitarbeiterdaten vom Kunden (als für die Verarbeitung Verantwortlicher) in das Produkt hochgeladen werden, sind diese für den Lieferanten zugänglich, und der Lieferant fungiert ausschließlich in diesem Fall als gemeinsamer Verantwortlicher für die Verarbeitung der Mitarbeiterdaten. Sowohl der Kunde als auch der Lieferant verarbeiten die Mitarbeiterdaten in dem Umfang, der für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus der Vereinbarung erforderlich ist.
  8. Erfindungen und geistige Eigentumsrechte
    1. Die Produkte und die Programmdokumentation enthalten vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Informationen des Lieferanten und alle Urheber-, Marken- und sonstigen geistigen Eigentumsrechte daran sind Eigentum des Lieferanten oder seiner Drittlizenzgeber und gehören nicht dem Kunden. Nichts in der Vereinbarung bewirkt eine Übertragung der vorgenannten geistigen Eigentumsrechte auf den Kunden.
    2. Der Kunde darf die Produkte und/oder die Programmdokumentation nicht integrieren und/oder verwenden, es sei denn, dies ist in der Vereinbarung festgelegt oder ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten möglich.
    3. Wenn der Lieferant nach Rückmeldungen oder Vorschlägen des Kunden Entwicklungen oder Verbesserungen an einem der Produkte vornimmt, besitzt CitNOW oder der Lizenzgeber des betreffenden Produkts alle geistigen Eigentumsrechte an dieser Produktentwicklung/-verbesserung, ohne allerdings verpflichtet zu sein, die Rückmeldungen / Vorschläge des Kunden anzuerkennen. Demgegenüber hat der Kunde hat keinerlei Eigentums-, Schutz- oder sonstigen Rechte an dieser Produktentwicklung oder -verbesserung.
    4. Eigentum:
      1. Sofern nicht anders angegeben, ist der Lieferant Eigentümer oder Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte, die an den Produkten, Abonnements und Schulungsmaterialien bestehen, die in Bezug auf die Produkte bereitgestellt werden, unabhängig davon, ob sie vor, am oder nach dem im Bestellformular aufgeführten Datum erstellt, entwickelt oder produziert wurden. Sämtliche hier nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind dem Lieferanten vorbehalten.
      2. Der Kunde darf keines der Produkte ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten integrieren und/oder verwenden, es sei denn, dies ist in diesen Geschäftsbedingungen oder einer anwendbaren Lizenzvereinbarung geregelt.
      3. Soweit geistige Eigentumsrechte an den Produkten, Abonnements oder Schulungsmaterialien dem Kunden zustehen, überträgt der Kunde hiermit unwiderruflich, bedingungslos und uneingeschränkt mit voller Eigentumsgarantie und ohne Einschränkung alle Rechte, Titel und Ansprüche an solchen geistigen Eigentumsrechten an den Lieferanten.
    5. Eigentum an Inhalten Für den Fall, dass das Produkt Inhalte erstellen kann, ist allein der Kunde für die Inhalte verantwortlich, die über die Produkte erstellt und vertrieben werden (wie anwendbar), sowie für die Einholung der Zustimmung oder einer anderen rechtlichen Grundlage von Personen, die oder deren Eigentum in diesen Inhalten erscheinen. Der Kunde verpflichtet sich, den Lieferanten gegen jegliche Ansprüche Dritter zu verteidigen und schadlos zu halten, die vorgeben, dass vom Kunden hochgeladene Inhalte gegen Bestimmungen verstoßen oder rechtswidrig oder diffamierend sind oder die Rechte Dritter verletzen.
    6. Empfänger Gemäß Klausel 8.5 (Eigentum an Inhalten) stimmt der Kunde zu, dass der Lieferant weder gegenüber Empfängern, an die der Kunde Inhalte sendet, noch in Bezug auf eine mögliche weitere Verbreitung von Inhalten durch den Empfänger irgendeine Haftung übernimmt. Der Kunde erklärt, den Lieferanten (a) für alle Verluste zu entschädigen, die aufgrund von Ansprüchen entstehen, die von Empfängern geltend gemacht werden, an die der Kunde Inhalte sendet, oder (b) für Ansprüche gegen CitNOW, die von Dritten geltend gemacht werden, an die die Inhalte weitergeleitet werden.
    7. Ansprüche Sollte der Kunde infolge einer Verletzung von Eigentumsrechten oder Rechten geistigen Eigentums in Verbindung mit dem/den Produkt(en) einen gegen den Lieferanten gerichteten Anspruch einer dritten Person erhalten, verpflichtet sich der Kunde, den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen und wird keinerlei Handlungen im Namen des Lieferanten ausführen. Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf verwiesen, dass der Kunde nicht davon ausgehen, behaupten oder anderweitig erklären darf, dass der Lieferant den Anspruch anerkennt.
    8. Markenverwendung Der Kunde erklärt, dass der Lieferant das Recht hat, den Namen und das Firmenlogo des Kunden in Verbindung mit dem Produktportfolio des Lieferanten zu nutzen, um das Geschäft des Lieferanten eigenständig zu bewerben, insbesondere im Internet (einschließlich der Social-Media-Präsenzen des Lieferanten). Möchte der Kunde bestimmte Nutzungsarten von dieser Freigabe ausschließen oder die Dauer einer solchen Freigabe begrenzen, so kann er dies dem Lieferanten jederzeit schriftlich mitteilen.
  9. Geheimhaltung
    1. Der Kunde wird:
      1. alle Informationen in Bezug auf die Produkte (insbesondere deren Objekt- und Quellcode), die Programmdokumentation, Dienstleistungen und zusätzliche Funktionen vertraulich behandeln und den Zugriff auf diese auf diejenigen seiner Mitarbeiter beschränken, die an oder zusammen mit Kundenstandorten arbeiten und die diese Informationen kennen und verwenden müssen; und
      2. unbeschadet des Vorstehenden alle anderen Schritte unternehmen, die zur gegebenen Zeit erforderlich sind, um die vertraulichen Informationen und Rechte geistigen Eigentums des Lieferanten in den Produkten und der Programmdokumentation zu schützen.
    2. Vertrauliche Informationen Jede Partei kann vertrauliche Informationen, die für die andere während der Laufzeit dieser Vereinbarung von Wert sind, in Bezug auf Geschäftsprozesse, Technologien und/oder Kunden der anderen Partei erhalten. Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
    3. OEMs / Erstausrüster Die Parteien vereinbaren, dass Informationen, die sich auf die Verwendung der Produkte durch den Kunden beziehen, für die Zwecke dieser Klausel nicht als vertrauliche Informationen gelten. Insbesondere ist der Lieferant berechtigt, diese Informationen gegenüber jedem OEM offenzulegen, mit dem der Kunde zusammenarbeitet.
    4. CitNOW Group. Die Parteien vereinbaren, dass die Kontaktinformationen des Kunden und die Nutzung der Produkte durch den Kunden an andere Unternehmen und Gesellschaften innerhalb der CitNOW Group weitergegeben werden können, und der Lieferant sorgt dafür, dass diese Unternehmen solche Informationen gemäß den Vertraulichkeitsverpflichtungen in dieser Klausel behandeln.
  10. Gewährleistungen
    1. Der Lieferant gewährleistet, dass:
      1. er berechtigt ist, diese Vereinbarung abzuschließen und dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Produkte zu gewähren.
      2. er alle geltenden Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf seine Tätigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung einhält.
    2. Der Kunde gewährleistet und erklärt, dass:
      1. er befugt ist, diese Vereinbarung einzugehen.
      2. er sicherstellt, dass alle Nutzer, die die Produkte verwenden, sich ihrer in der Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen bewusst sind.
      3. er die Zustimmung der Nutzer hat, dem Lieferanten die personenbezogenen Daten des Nutzers zur Verfügung zu stellen, insbesondere deren Namen, berufliche Tätigkeiten, Kontaktdaten und Arbeitsorte, damit eine Person als Nutzer des Produkts eingerichtet werden und während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung Supportleistungen erbringen kann.
      4. er alle geltenden Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit und die Verwendung der Produkte einhält;
      5. er, wenn der Kunde ein von der Finanzaufsichtsbehörde reguliertes Unternehmen ist, sicherstellt, dass seine Prozesse im Rahmen der Verwendung eines Produkts den Anforderungen der Finanzaufsichtsbehörde (oder eine Aufsichtsbehörde in Rechtsnachfolge) entsprechen;
      6. er keine Teile des(r) Produkts(e) und/oder der Programmdokumentation an Dritte (insbesondere Einzelhändler oder Mitarbeiter eines Einzelhändlers) für irgendeinen Zweck untervergeben, weitergeben, vermieten oder ihnen den Zugriff oder die Nutzung an Teilen des(r) Produkts(e) und/oder der Programmdokumentation gestatten wird.
    3. Der Kunde gewährleistet, dass er (und er dafür sorgt, dass seine Nutzer):
      1. das (die) Produkt(e) und/oder die Programmdokumentation ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang ändern, ergänzen oder übersetzen (kompilieren oder dekompilieren);
      2. keine Kopien des (der) Produkt(e) und/oder der Programmdokumentation reproduzieren oder in Umlauf bringen;
      3. das (die) Produkt(e) oder die Programmdokumentation auf keine andere Weise als für die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden verwenden;
      4. .keine Urheberrechts- oder andere Eigentumshinweise auf den Produkten und/oder der Programmdokumentation entfernen, abdecken, ersetzen oder ändern; und/oder
      5. das/die Produkt(e) und/oder die Programmdokumentation unter keinen Umständen verkaufen, vermieten, zum Verkauf oder zur Vermietung anbieten, veräußern, verpfänden oder sich vom Besitz des/der Produkt(e) und/oder der Programmdokumentation trennen wird oder das/die Produkt(e), die Programmdokumentation oder einen Teil davon vertreiben oder einer anderen Person gestatten wird, das/die Produkt(e), die Programmdokumentation oder einen Teil davon zu nutzen oder von deren Nutzen zu profitieren.
    4. Der Lieferant gibt keinerlei Garantie oder Gewährleistung in Bezug auf Software von Drittanbietern (einschließlich Software von Drittanbietern, auf die durch die Verwendung der Produkte zugegriffen wird).
    5. Der Kunde garantiert und akzeptiert, dass er allein dafür verantwortlich ist, das/die Produkt(e) auszuwählen und sich davon zu überzeugen, dass das/die Produkt(e) seine geschäftlichen Anforderungen erfüllt/erfüllen, bevor er in die Vereinbarung eintritt.
    6. Der Kunde stellt den Lieferanten vollständig von allen Ansprüchen Dritter und/oder damit verbundenen Verlusten, Kosten, Ausgaben und anderen Beträgen frei, die dem Lieferanten und/oder anderen Mitgliedern der CitNOW Group aufgrund der Verletzung der Vereinbarung durch den Kunden oder seiner fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen oder der seiner Nutzer entstehen.
  11. Haftungsbeschränkung
    1. Haftung der Parteien Nichts in der Vereinbarung soll die Haftung einer der Parteien ausschließen oder einschränken für:
      1. Todesfälle oder Verletzungen, die infolge von Fahrlässigkeit verursacht wurden; oder
      2. Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder
      3. jede andere Haftung, die gesetzlich nicht eingeschränkt werden kann.
    2. Haftungsausschluss Vorbehaltlich Klausel 11.1 haftet der Lieferant nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich (und insbesondere) indirekte oder Folgeschäden im Zusammenhang mi
      1. Nutzungsausfall;
      2. entgangenen Gewinnen;
      3. Verlust von erwarteten Einsparungen;
      4. Verlust oder Beschädigung von Daten oder Inhalten; (v) Verlust oder Beschädigung aufgrund falscher oder ungenauer oder veralteter Informationen, die der Kunde von Dritten erhalten hat (z. B. HPI-Suchen) und auf die er durch die Verwendung der Produkte zugreifen kann,
      5. Nutzungsausfall oder Ausfall des Produkts in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen, die von einem Dritten bereitgestellt werden, mit dem der Kunde den Lieferanten beauftragt hat, in seinem Namen zusammenzuarbeiten, und/oder
      6. Nutzungsausfall oder Ausfall in Bezug auf Software von Drittanbietern, die laut Anforderung des Kunden mit den Produkten verbunden oder mit ihnen interagiert werden soll.
    3. Haftungshöchstgrenze Vorbehaltlich der Klauseln 11.1 und 11.2 ist die maximale Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden für Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung entstehen, auf die unten aufgeführten Grenzwerte begrenzt:
      1. In Bezug auf die Haftung für die Verletzung von Klausel 6 (Datenschutz) durch den Lieferanten, eine Summe in Höhe von 500 % der Gesamtgebühren, die der Kunde in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet, gezahlt hat. Ungeachtet des Vorstehenden wird die Haftung des Lieferanten entsprechend angepasst und seine Haftung auf den in Klausel 11.3.2 angegebenen Betrag begrenzt, wenn der Kunde den Verlust infolge der Nichteinhaltung der Datenschutzgesetze verursacht oder dazu beigetragen hat.
      2. In Bezug auf alle anderen Ansprüche, die sich aus der Vereinbarung ergeben, ist die Haftung des Lieferanten auf 125 % der Summe der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet, gezahlten und zu zahlenden Gebühren beschränkt.
    4. Rechte Dritter In dieser Klausel 11 festgelegten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für Mitarbeiter, Subunternehmer, Lizenzgeber und Zulieferer des Lieferanten.
    5. Der Kunde erkennt an, dass die Produkte und Dienstleistungen, sofern in einer Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, „wie besehen“ ohne Verfügbarkeitsgarantien geliefert werden, und der Lieferant gewährleistet oder garantiert nicht, dass die Produkte und Dienstleistungen jederzeit unterbrechungs- oder fehlerfrei zur Verfügung stehen. Darüber hinaus übernimmt der Lieferant keine Haftung für Verfügbarkeitsausfälle aufgrund unsachgemäßer Verwendung, geplanter Wartung, externer Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen, einschließlich Dienstleistungen oder Änderungen, die nicht vom Lieferanten durchgeführt wurden, oder aufgrund der Verwendung von Produkten oder Dienstleistungen, die nicht in diesen Geschäftsbedingungen oder entsprechenden Lizenzvereinbarungen gestattet sind.
  12. Technischer Support und Updates
    1. Technischer Support Vorbehaltlich Klausel 13.2 (Einschränkung der Verfügbarkeit) kann der Lieferant dem Kunden während der Laufzeit der Vereinbarung und in Abhängigkeit von dem vom Kunden erworbenen Produktabonnement technische Supportleistungen für das/die Produkt(e) zur Verfügung stellen. Gegebenenfalls werden die Service-Level des technischen Supports auf der entsprechenden Produktseite der CitNOW-Website aufgeführt. Websites, die für das gekaufte Produkt gelten, finden Sie auf der Website der CitNOW Group (www.citnowgroup.com).
    2. Updates Der Lieferant veröffentlicht die Software iterativ, d. h. die Produkte werden im Laufe der Zeit aktualisiert und geändert, wenn neue Funktionen veröffentlicht werden. Der Lieferant kann die Dienstleistungen und Produkte nach eigenem Ermessen ändern oder aktualisieren. Der Lieferant wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine solche Ausfallzeit angemessen im Voraus anzukündigen. Dies kann sich daher fortlaufend auf diese Geschäftsbedingungen auswirken, und der Lieferant behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen gemäß Klausel 14.4 zu ändern.
    3. Kontakt Der Kunde und seine Nutzer können sich zur Inanspruchnahme von Supportleistungen an den Lieferanten wenden, indem sie die auf der Produktseite der CitNOW-Website (www.citnowgroup.com) beschriebenen Kanäle nutzen. Der Kunde erklärt, dass der Lieferant die Kontaktdaten eines Nutzers verwenden kann, um laufenden Support zu leisten.
  13. Verfügbarkeit
    1. Verfügbarkeit Der Lieferant bemüht sich, die Produkte innerhalb der Kerngeschäftszeiten des Kunden zur Verfügung zu stellen, und informiert den Kunden (soweit möglich) vor der Durchführung von Wartungsarbeiten, die die Verfügbarkeit der Produkte beeinträchtigen könnten.
    2. Einschränkung der Verfügbarkeit Die Nichtverfügbarkeit der Produkte aufgrund unsachgemäßer Verwendung der Produkte, geplanter Wartung und externer Ursachen außerhalb der Kontrolle des Lieferanten, einschließlich Service oder Änderungen, die nicht vom Lieferanten durchgeführt wurden, sind von den getroffenen Verfügbarkeitsvereinbarungen ausgeschlossen.
    3. Betrieb der Produkte Der Lieferant garantiert nicht, dass die Verwendung oder der Betrieb der Produkte jederzeit ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Sofern nicht ausdrücklich anders in einer Lizenzvereinbarung angegeben, werden die Produkte „wie besehen“ ohne Garantien hinsichtlich der Verfügbarkeit oder Leistung bereitgestellt.
    4. Technischer Support Der Lieferant wird im Rahmen des technischen Supports alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um Unterbrechungen oder Fehler in den Produkten zu beheben, die ihm zur Kenntnis gebracht werden.
    5. Verbindungen Der Lieferant ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Verluste oder Schäden, die durch die Übertragung von Daten über Kommunikationsnetze und Einrichtungen, einschließlich des Internets, entstehen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Beschaffung, Wartung und Sicherung seiner Netzwerk- und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Rechenzentren des Lieferanten.
  14. Allgemeines
    1. Höhere Gewalt Wenn eine Partei durch das Eintreten eines Ereignisses, das sich ihrer zumutbaren Kontrolle entzieht (ein Ereignis höherer Gewalt), an der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung gehindert ist, kann diese Partei, sobald sie von dem Ereignis höherer Gewalt Kenntnis erlangt, eine Haftungsfreistellung in Bezug auf einen Leistungsverzug oder eine Nichterfüllung einer solchen Verpflichtung geltend machen, soweit der Verzug oder die Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Eine Partei kann die Vereinbarung durch Mitteilung an die andere Partei beenden, wenn sie von einem Ereignis höherer Gewalt für mindestens dreißig (30) Tage betroffen ist.
    2. Verzicht Ein Versäumnis oder eine Verzögerung einer Partei, ein im Rahmen der Vereinbarung oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar. Ein Verzicht einer Partei bei der Ausübung eines Rechts aus diesen Geschäftsbedingungen hindert diese Partei nicht daran, dieses Recht auch in Zukunft auszuüben.
    3. Fortbestehen von Klauseln Sollte sich eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen als nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen weiter gültig
    4. Änderungen Der Lieferant behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen und/oder einer Lizenzvereinbarung vorzunehmen. Die Änderungen werden nach einer angemessenen Mitteilungsfrist (mindestens 30 Tage im Voraus) wirksam. Wenn Änderungen an den Dokumenten die Funktionalität der Produkte wesentlich einschränken oder dem Kunden zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, denen der Kunde nicht nachkommen kann, ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten ohne Vertragsstrafe zu kündigen, und alle monatlichen Gebühren, die der Kunde bereits für den Zeitraum nach der Kündigung gezahlt hat, werden zurückerstattet. Die neueste Version dieser Geschäftsbedingungen und der Lizenzvereinbarung ist jederzeit auf der Website der CitNOW Group (www.citnowgroup.com) verfügbar.
    5. Geltendes Recht Die Vereinbarung unterliegt den auf das Unternehmen anwendbaren geltenden Gesetzen, wie diese auf dem (den) Bestellformular(en) und diesen Geschäftsbedingungen angegeben sind, und der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte, bei denen das Unternehmen registriert ist.