Published on: 4 Okt 2024
Lizenzvereinbarung – Dealerdesk
DEALERDESK (Ausgabe Juli 2024)
Die Dealerdesk GmbH („Dealerdesk“) stellt ihren Kunden eine Vertriebs- und CRM-Software auf Abonnementbasis zur Verfügung („Dealerdesk-Produkt“). Dealerdesk stellt darüber hinaus auch Agenten zur Verfügung, die auf Abonnementbasis im Auftrag des Kunden im Bereitschaftsdienst Kundenanfragen per Chat und Telefon beantworten („Managed Conversations Service“). Der Managed Conversations Service wird in Abhängigkeit der Anzahl benötigter Agenten und der abzudeckenden Minuten auf Basis eines Stufenmodells bereitgestellt. Das Dealerdesk-Produkt und der Managed Conversations Service bilden zusammen die Dienstleistungen im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung.
Wo der Lieferant nicht Dealerdesk selbst ist, handelt der Lieferant als autorisierter Wiederverkäufer von Dealerdesk und der Lieferant sorgt dafür, dass Dealerdesk die Lieferung der Dealerdesk-Produkte an den Kunden im Auftrag des Lieferanten durchführt. Wo Dealerdesk für die Zwecke der Vereinbarung nicht selbst der Lieferant ist, bedeuten Verweise auf Dealerdesk in dieser Lizenzvereinbarung, dass Dealerdesk im Auftrag des Lieferanten handelt.
Diese Lizenzvereinbarung ist eine Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CitNOW Group („Allgemeine Geschäftsbedingungen“)
und gilt speziell für die oben erwähnten Abonnements des Dealerdesk-Produkts. Sollten
zwischen dem Bestellformular, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der/den Lizenzvereinbarung(en) Widersprüche
bestehen, gilt die folgende Rangfolge: (1) das Bestellformular; (2) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und (3) die Lizenzvereinbarung(en). Definierte Begriffe, die in dieser Lizenzvereinbarung
enthalten sind, tragen die Bedeutung, die diesen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben wurde. In dieser Lizenzvereinbarung gelten
die folgenden zusätzlichen Definitionen.
- Zusätzliche Definitionen
- Agent(en): Personal auf Vertragsbasis, das Dealerdesk dem Kunden im Rahmen des Managed Conversations Service zur Verfügung stellt.
- Anfangsdatum des Dealerdesk-Produkts: das Datum, an dem die Lieferung des Produkts gemäß schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden beginnt; wenn die Parteien kein Datum schriftlich vereinbaren, ist das Anfangsdatum des Dealerdesk-Produkts das Datum, an dem der Kunde das Produkt zum ersten Mal in einer Live-Betriebsumgebung verwendet.
- Anfängliche Laufzeit des Dealerdesk-Produkts: die Erstlaufzeit dieser Lizenzvereinbarung, wie im Bestellformular angegeben und berechnet ab dem Anfangsdatum des Dealerdesk-Produkts, es sei denn, die anfängliche Laufzeit wird verlängert, um sie gemäß Klausel 5.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an andere Produktabonnements anzugleichen.
- Dealerdesk-Produkte
- Erbringung von Dienstleistungen: Dealerdesk erbringt die Dienstleistungen in professioneller und sorgfältiger Weise, mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt, in Übereinstimmung mit der guten Industriepraxis. Dealerdesk garantiert, dass es, vorbehaltlich der Zahlung von Gebühren durch den Kunden gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CitNOW Group, dem Kunden die aktuellste und neueste Version des Produkts zur Verfügung stellt.
- The Product being provided by CitNOW to Customer is for the benefit of;
- CitNOW Appraise. Appraising Consumer vehicles for purchasing or part exchange by the Customer.
- CitNOW Triage. Remotely pre-diagnosing issues with Consumer vehicles.
- The Product being provided by CitNOW to Customer is for the benefit of;
- Zeitplan: Dealerdesk bemüht sich nach besten Kräften, die mit dem Kunden schriftlich für die Erbringung der Dienstleistungen vereinbarten Termine einzuhalten, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Terminen erbracht werden.
- the Customer uses CitNOW Insights in its operational environment; or
- the Customer fails to engage with the verification process within 7 business days of RTC confirming that it is ready to perform the verification process with the Customer.
- Umfang: Dealerdesk behält sich das Recht vor, den Umfang der bereitzustellenden Produkte und/oder Services zu ändern, sofern dies zur Einhaltung geltender Gesetze oder behördliche Auflagen erforderlich ist. Stellt eine solche Änderung jedoch eine wesentliche Änderung des Umfangs der Produkte und/oder Services dar, muss Dealerdesk oder der Lieferant den Kunden im Voraus über diese Änderung informieren.
- Änderungskontrolle: Wenn der Kunde eine Änderung der Produkte und/oder Services (eine „Änderung“) wünscht:
- wird der Kunde Dealerdesk schriftlich über seine Anforderungen informieren. Nachdem beide Parteien die Anforderungen des Kunden geprüft haben, erstellt Dealerdesk einen Änderungsvermerk („Änderungsvermerk“), in dem die Art und die Details der Änderung (einschließlich der Auswirkungen auf Gebühren, Zeitpläne für die Bereitstellung der Produkte und/oder Services sowie andere relevante Informationen) dargelegt werden.
- muss der Kunde den Änderungsvermerk unverzüglich prüfen und Dealerdesk innerhalb von 15 Werktagen schriftlich mitteilen, ob er mit der Änderung auf Grundlage der Angaben im Änderungsvermerk fortfahren möchte. Nach einer solchen Bestätigung wird Dealerdesk die Änderung im Auftrag des Kunden durchführen. Jede von den Parteien schriftlich vereinbarte Änderung ist Bestandteil der Vereinbarung.
- Einrichtung der Dienstleistungen: Dealerdesk stellt dem Kunden vorbehaltlich der Zahlung der Einrichtungsgebühren die Einrichtungsdienste (einschließlich der Installation am Standort des Kunden und der Schulungstage) zur Verfügung.
- Managed Conversations: Im Rahmen der Dienstleistungen stellt Dealerdesk auf 365x24 Basis für Verbraucher einen allgemeinen telefonischen Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Die Einzelheiten des Bereitschaftsdienstes sind in Anhang 2 geregelt.
- Weiterleitung von Anrufen: Der Kunde leitet seine Festnetznummer per Anrufweiterleitung an die Zielnummer von Dealerdesk weiter.
- Einzelheiten zum Anruf: Nach einem Anruf eines Verbrauchers beim Managed Conversations Service wird Dealerdesk den Kunden unter Angabe des Namens des Anrufers, seiner Telefonnummer und der Einzelheiten seines Anliegens unverzüglich über die Entgegennahme des Anrufs informieren, sofern der Verbraucher diese Angaben gemacht hat. In den Fällen, in denen Dealerdesk allgemeine Fragen direkt beantworten kann, werden die Fragen des Verbrauchers beantwortet und es wird keine Mitteilung an den Kunden gesendet (z. B. Fragen zu Öffnungszeiten, Ausstellungstagen oder Ähnlichem).
- Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass Bestellformulare und die gesamte Vereinbarung elektronisch über eine Online-Plattform per elektronischer Unterschrift ausgefertigt werden. Das vom Kunde erhaltene Bestellformular enthält entsprechende Anweisungen zur Einbindung der elektronischen Signatur.
- Erbringung von Dienstleistungen: Dealerdesk erbringt die Dienstleistungen in professioneller und sorgfältiger Weise, mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt, in Übereinstimmung mit der guten Industriepraxis. Dealerdesk garantiert, dass es, vorbehaltlich der Zahlung von Gebühren durch den Kunden gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CitNOW Group, dem Kunden die aktuellste und neueste Version des Produkts zur Verfügung stellt.
- Zahlung der Gebühren
- Der Kunde erkennt an, dass für die Zwecke dieser Dealerdesk-Lizenzvereinbarung und der Dealerdesk-Dienstleistungen die Bestimmungen dieser Klausel 3 die Bestimmungen von Klausel 4 (Zahlung der Gebühren) in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CitNOW Group ersetzen.
- Erstrechnung: Die erste Rechnung wird dem Kunden am oder um das Anfangsdatum des Produkts gesendet und enthält alle Dienstleistungs- sowie die Einrichtungsgebühren (falls zutreffend).
- Zahlungsbedingungen: Die monatliche Gebühr für die Dealerdesk-Dienstleistungen wird in der Rechnung ausgewiesen und ist monatlich nachträglich zu zahlen. Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass die zweite Rechnung infolge des Anfangsdatums höher sein kann und dass die Abschlussrechnung vom Kunden an Dealerdesk nach dem Beendigungsdatum zu zahlen ist.
- Stufenmodell des Managed Conversations Service: Wenn der Kunde den Managed Conversations Service abonniert hat, enthält die monatliche Gebühr eine Gebühr für den Managed Conversations Service in der entsprechenden Stufe („Stufe des Managed Conversations Service“), die auf Grundlage der monatlich zu erwartenden Nutzung des Managed Conversations Services (d. h. Mitarbeiter und Minuten) berechnet wird.
- Überschreitung der für den Managed Conversations Service vereinbarten Stufe: Überschreitet der Kunde in einem Monatszeitraum die Höchstgrenze seiner für den Managed Conversations Service festgelegten Stufe, berechnet Dealerdesk dem Kunden mit der nächsten Monatsrechnung nachträglich eine Überschreitungsgebühr zur Deckung des Überschreitungsbetrags („Überschreitungsgebühr“). Die Überschreitungsgebühren sind in Abschnitt 4 des Bestellformulars aufgeführt und der Kunde stimmt zu, diese Überschreitungsgebühren gemäß dieser Klausel 3 zu zahlen. Wenn ein Kunde die für seinen abonnierten Managed Conversations Service festgelegte Stufe für mehr als drei (3) aufeinanderfolgende Monate überschreitet, behält sich Dealerdesk das Recht vor, den Kunden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist in die nächsthöhere Stufe einzustufen.
- Nichtzahlung: Dealerdesk kann den Zugang des Kunden zu den Produkten und/oder Services ohne Vorankündigung aussetzen oder beenden, wenn die Gebühren am Fälligkeitsdatum der Zahlung nicht bezahlt werden.
- Technischer Support
- Während des Abonnements des Dealerdesk-Produkts stellt Dealerdesk dem Kunden technische Supportleistungen zur Verfügung.
- Der Kunde ist verpflichtet, Dealerdesk bei der Meldung von Fehlern oder Störungen des Produkts so viele Informationen wie möglich über den Fehler oder die Störung bereitzustellen. Dazu gehört eine Beschreibung der Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze, der Betriebsbedingungen, der Fehlersymptome, eine Beschreibung der Systeme und der Hardwareumgebung einschließlich der verwendeten Software von Drittanbietern und früherer Anweisungen, die ggf. im Hinblick auf die Software erteilt wurden.
- Der Kunde kann Dealerdesk über die auf der Dealerdesk-Website angegebenen Methoden um die Bereitstellung der technischen Supportleistungen bitten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Dealerdesk die zur Verfügung gestellten Informationen (die personenbezogene Daten des Anrufers umfassen können) verwendet, um die Supportleistungen zu erbringen.
- Laufzeit und Beendigung
- Fortbestehen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderer Lizenzvereinbarungen: Zur Vermeidung von Zweifeln sei darauf hingewiesen, dass, wenn der Kunde andere Produkte und/oder Services erworben hat, die Gegenstand einer separaten Lizenzvereinbarung sind, die Lizenzvereinbarung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese anderen Produkte und/oder Services ungeachtet der Beendigung dieser Lizenzvereinbarung in vollem Umfang in Kraft bleiben, es sei denn, die Vereinbarung wird gemäß Klausel 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig gekündigt.
- Zugriffsrechte auf Inhalte nach Beendigung: Nach Beendigung der Vereinbarung kann der Kunde nicht mehr auf das Dealerdesk-Produkt zugreifen. Wenn der Kunde eine Händlergruppe oder ein OEM ist, können auch die Einzelhändler in der Gruppe des Kunden nicht mehr auf das Dealerdesk-Produkt zugreifen. Personenbezogene Daten können gemäß den Bestimmungen der Datenschutzerklärung von Dealerdesk abgerufen werden: https://www.Dealerdesk.org/privacy
- Der Kunde erkennt an, dass Klausel 5.4.2 (Kündigung aus wichtigem Grund bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz) für die Zwecke dieser Dealerdesk-Lizenzvereinbarung und der Dealerdesk-Dienstleistungen unwirksam ist.
- Allgemeines
- Abtretung: Die Abtretung von Ansprüchen aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung von § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
- Recht auf Zurückbehaltung: Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Anhang A - Anhang zur Datenverarbeitung
- Umfang und Dauer der Verarbeitung: Zur Erbringung der Dienstleistung. Die Verarbeitung erfolgt so lange, wie ein aktiver Vertrag zwischen Dealerdesk und dem Kunden besteht. Verbraucherdaten können über die Produkte und/oder Services aufbewahrt und selbst verwaltet werden.
- Kategorien personenbezogener Daten: Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummern der Mitarbeiter des Autohauses. Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, FCA-Antworten (falls zutreffend) von Verbrauchern, Daten zum Fahrzeugzustand und zur Historie des Fahrzeugs (Vorbesitzer).
- Zweck der Verarbeitung: Erbringung der CRM-Dienstleistung für den Kunden
- Unterauftragsverarbeiter: Wie auf unserer Website beschrieben.
Last updated: 18 Dez 2024